La Janda Legal S.L.P.

STEUERN

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STEUERN

Als Eigentümer einer Immobilie in Spanien oder als in Spanien lebender Resident treffen Sie auch steuerliche Verpflichtungen, deren Nichterfüllung hohe Strafen und sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.

 

Die La Janda Legal S.L.P. und Rechtsanwalt Freund beraten Sie zu diesen steuerlichen Verpflichtungen und helfen Ihnen bei deren. Erfüllung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die komplette steuerliche Vertretung, sowohl in Spanien, also auch in Deutschland, einschließlich der Buchhaltung zum Beispiel Ihrer Ferienhausvermietung.

 

Wir blicken über den Tellerrand.

 

Immobilienbesitz & einkünfte aus Vermietung und verpachtung

IHRE Steuerliche Pflichten in spanien

Nicht-Residenten / Residenten

Ausländer, die weniger als 184 Tage im Jahr in Spanien leben und dort auch nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet haben, gelten als Nicht-Residenten. Dies bedeutet aber nicht, dass Nicht-Residenten keine steuerlichen Pflichten in Spanien haben. Vergleichbar der beschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegen auch Nicht-Residenten in Spanien eventuell einer Besteuerung.

Sobald Sie 184 Tage oder mehr im Jahr in Spanien leben gelten Sie als Resident im steuerrechtlichen Sinn. Dies bedeutet, dass Sie entsprechend der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland mit Ihrem gesamten Welteinkommen der Besteuerung in Spanien unterliegen.

Übrigens: Die Einstufung als steuerlicher Resident setzt nicht die meldetechnische Anmeldung in Spanien voraus. Auch ohne Anmeldung als in Spanien wohnend können Sie steuerlich als Resident anzusehen sein. 

Besteuerung der Selbstnutzung von Immobilien bei Nicht-Residenten

Der spanische Fiskus betrachtet den fiktiven Nutzungswert von Immobilien bei Nicht-Residenten als zu besteuerndes Einkommen. Auch wenn Sie als Nicht-Resident also Ihre Ferien-Immobilie nicht an andere Personen vermieten, sondern ausschließlich selbst nutzen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung und zur Zahlung der so genannten Nicht-Residenten-Steuer verpflichtet.

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Nutzungswertes ist grundsätzlich 1,1 Prozent des Katasterwertes („valor catastral“). Dieser Wert ist dem jährlich erteilten gemeindlichen Grundsteuerbescheid IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) zu entnehmen und mit dem deutschen Einheitswert vergleichbar.

Auf diese Bemessungsgrundlage sind Steuern in Höhe von derzeit 19 % zu zahlen. Diese Steuer ist zeitgleich mit der Abgabe der Steuererklärung – spätestens am 31.12. des Folgejahres – einzuzahlen.

Vermögenssteuer - nicht für mich, oder etwa doch?

In Deutschland ist die Vermögenssteuer abgeschafft. Aber gilt das auch für Spanien?

Leider nein. Die spanische Vermögensteuer ist geregelt durch Gesetze 19/1991 und 13/2011. Die Vermögensteuer betrifft dabei nur natürliche Personen. Sie ist eine direkte und persönliche Steuer und beginnt ab einem Nettovermögen von 700.000 Euro. Als Nettovermögen gilt die Gesamtheit aller wirtschaftlich bedeutsamen Güter und Rechte, deren Inhaber der Steuerpflichtige ist, abzüglich der Schulden und Kosten. Besitzen Ehepartner eine Immobilie oder sonstige Vermögensgegenstände gemeinsam zu gleichen Teilen, sind diese ab einem Gesamtwert von 1,4 Mio Euro steuerpflichtig. Allerdings erhöht sich der Freibetrag für jeden von ihnen um 300.000 Euro, wenn die Immobilie ständiger Wohnsitz (vivienda habitual) ist. Dies trifft jedoch bei sogenannten Nichtresidenten mit Wohnsitz im Ausland nicht zu. Wer den steuerlichen Freibetrag überschreitet, ist vermögensteuerpflichtig. Bei Nichtresidenten zählen hierfür nur die Vermögenswerte in Spanien.

Und was gilt für steuerliche Residenten?

Dann wird wird es wirklich kritisch, denn für Residenten wird das weltweite Vermögen berücksichtigt. Besitzen Sie zum Beispiel in Deutschland eine Immobilie im Wert von 1 Mio. Euro und zusätzlich in Spanien ein Ferienhaus, welches zum Beispiel 700.000 Euro Wert ist, so beträgt Ihr Gesamtvermögen 1,7 Mio. Euro. Abzüglich des Freibetrages von 700.000 + 300.000 Euro = 1 Mio. Euro verbleibt ein zu versteuerndes „Restvermögen“ von 700.000 Euro.  Hierauf entfällt eine Vermögenssteuer von 2.790,36 Euro jährlich.

Besitzen Sie vielleicht gar ein Mehrfamilienhaus in einer deutschen Großstadt im Wert von zum Beispiel 3 Mio. Euro? Dann betrüge die jährliche Vermögenssteuer bereits 26.346,37 Euro. Sie sehen, hier hört der Spaß auf und Sie sollten es vermeiden, in Spanien steuerlich resident zu sein oder zu werden.

Besteuerung der kurzfristigen Vermietung an Feriengäste

Erzielen Sie Einkünfte aus der kurzfristigen Vermietung Ihrer Immobilie an Feriengäste (maximal 2 Monate an denselben Mieter), so unterliegen Sie mit diesen Einkünften auch als Nicht-Resident der Einkommensbesteuerung in Spanien.

Durch die Erzielung von Vermietungseinkünften sind Sie nun verpflichtet, viermal jährlich jeweils zum 20. des auf ein Quartal folgenden Monats eine Einkommensteuererklärung nach modelo 210 einzureichen und die nach Abzug der Kosten verbleibenden Vermietungserträge zu versteuern.

Besteuerung in Deutschland und Doppelbesteuerung

Zwar besteht zwischen Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besteht dennoch kein ausschließliches Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates, also des Landes, in dem sich die vermietete Immobilie befindet. Vielmehr besteuern beide Länder die erzielten Einkünfte nach Maßgabe der in dem jeweiligen Land geltenden Bestimmungen.

Bei Vermietung einer in Spanien gelegenen Immobilie müssen Sie also einerseits in Spanien entsprechende Steuererklärungen abgeben und die selbst ermittelte Steuer entrichten, und andererseits auch in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären. Auf die in Deutschland auf diese Einkünfte entstehende Steuer können die in Spanien gezahlten (und dem deutschen Finanzamt nachzuweisenden) Steuerzahlungen angerechnet werden.

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Rechts- & Steuerberatung
aus einer Hand

Im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung unserer Mandanten bieten wir Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt und Abogado Inscrito Gerald Freund und legen Sie auch nach Abschluss des Immobilienerwerbs Ihre steuerliche Betreuung vertrauensvoll in unsere Hände. Wir freuen uns auf Sie.

Rufen Sie uns für ein individuelles Angebot an oder wählen Sie eines unserer Komplettpakete …

Neuigkeiten aus der Welt der Steuern

TEAC verschärft Steuerpflicht für Beckham-Gesetz-Nutzer: Fiktive Miete auch auf den Hauptwohnsitz

TEAC verschärft Steuerpflicht für Beckham-Gesetz-Nutzer: Fiktive Miete auch auf den Hauptwohnsitz

Das Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC) hat am 17. Juli 2025 eine Entscheidung veröffentlicht (RG 3697/2025), die für internationale Fachkräfte in Spanien erhebliche Folgen hat.
Steuerpflichtige, die das Beckham-Gesetz (Sonderregelung für zugezogene Arbeitnehmer, Art. 93 IRPF) nutzen, müssen künftig die fiktive Miete (imputación de rentas inmobiliarias) für ihre spanische Immobilie auch dann versteuern, wenn diese als Hauptwohnsitz dient.

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Personalsuche

Personalsuche in Spanien –
mit rechtlicher Klarheit und kulturellem Feingefühl

Wer in Spanien erfolgreich Mitarbeiter gewinnen möchte, muss nicht nur die richtigen Kandidaten finden – sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und kulturelle Unterschiede respektieren. Denn der spanische Arbeitsmarkt folgt eigenen Regeln – formell, sozial und juristisch.

Gerade für international aufgestellte Unternehmen oder deutsche Arbeitgeber mit Niederlassung in Spanien stellt die Rekrutierung vor Ort eine besondere Herausforderung dar: Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Löhne, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen – all das unterscheidet sich oft deutlich vom deutschen System.

Was in Deutschland üblich ist, kann in Spanien unzulässig oder schlicht unverständlich sein.

Zudem erwarten viele Bewerber – insbesondere aus dem Ausland – eine transparente Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im spanischen Arbeitsrecht.

La Janda Legal SLP:
Rechtssichere Begleitung bei der Personalsuche in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit tiefem Verständnis für interkulturelle Arbeitsbeziehungen und rechtliche Strukturierung von Arbeitsverhältnissen begleiten wir Unternehmen und Arbeitgeber umfassend bei der Personalsuche in Spanien – ob im Rahmen einer Expansion, Firmengründung oder internationalen Projektstruktur.

Unser Service rund um Personalgewinnung und Arbeitsrecht in Spanien:

  • Beratung zur rechtskonformen Personalsuche: lokale Besonderheiten, Stellenanzeigen, Auswahlprozesse
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, inkl. Boni, Zielvereinbarungen, Probezeiten und Kündigungsklauseln
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung (alta en la Seguridad Social, cotización etc.)
  • Aufklärung ausländischer Bewerber über das spanische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (z. B. bei Relocation)
  • Begleitung bei der Einstellung von EU- und Drittstaatenangehörigen (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis)
  • Lohnbuchhaltung (nóminas), Meldungen und Beiträge
  • Beratung bei Entsendungen oder hybriden Arbeitsmodellen (z. B. Remote-Arbeit aus Spanien)
  • Arbeitgeber-Compliance und Datenschutz im Personalbereich

Gutes Personal findet man nicht nur mit einem guten Angebot – sondern mit Klarheit, Struktur und Vertrauen.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite gelingt die Personalsuche nicht nur rechtssicher – sondern auch professionell und kulturell sensibel. Wir sprechen die Sprache Ihrer Bewerber – juristisch wie menschlich.

Selbständigkeit Existenzgründung

Selbständig in Spanien –
gut gestartet ist halb gewonnen

Der Schritt in die Selbständigkeit in Spanien bietet viele Chancen – ob als Freiberufler, Dienstleister, Handwerker oder digitaler Nomade. Doch der Weg dorthin ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint: Denn wer in Spanien unternehmerisch tätig sein will, muss von Anfang an rechtlich und steuerlich alles richtig machen – sonst drohen Nachzahlungen, Strafen oder spätere Hürden beim Wachstum.

Die ersten Wochen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

Bereits vor dem ersten Auftrag oder der ersten Rechnung müssen wichtige Weichen gestellt werden:

  • Anmeldung als autónomo beim spanischen Finanzamt (AEAT)
  • Eintragung in das spanische Sozialversicherungssystem (Seguridad Social)
  • Auswahl der richtigen Besteuerungsform und Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE-Code)
  • Klärung von Umsatzsteuerpflicht (IVA) und ggf. Sonderregelungen
  • Eröffnung eines Geschäftskontos und korrekte Rechnungsstellung
  • Gegebenenfalls internationale Steuerabstimmung, z. B. mit Deutschland

Ein kleiner Fehler am Anfang kann zu hohen Nachforderungen, Sperren im System oder Rückfragen der Behörden führen – ganz zu schweigen von unnötigem bürokratischem Stress.

La Janda Legal SLP:
Wir bringen Ihre Selbständigkeit sicher auf Kurs

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit Fokus auf internationale Mandate begleiten wir Gründer und Selbständige von Anfang an – rechtssicher, steuerlich fundiert und praxisnah.

Unser Leistungsangebot für Selbständige in Spanien:

  • Gründungsberatung & Strukturierung: Welche Rechtsform passt zu Ihnen – autónomo oder SL?
  • Anmeldung beim Finanzamt und bei der Seguridad Social – vollständig und fehlerfrei
  • Steuerliche Registrierung (inkl. IAE, VAT-Nummer, Formular 036/037)
  • Beratung zu Rechnungsstellung, IVA, Retenciones und Buchhaltungspflichten
  • Laufende steuerliche Betreuung: Quartalsmeldungen (Mod. 130, 303), Jahresabschlüsse, Einkommensteuer
  • Buchhaltung und Lohnabrechnung, auch mit Personal (nóminas, seguridad social, contratos)
  • Vertretung gegenüber spanischen Finanz- und Sozialbehörden

Selbständig sein heißt: frei entscheiden – aber nicht planlos starten.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite haben Sie von Beginn an einen erfahrenen Partner, der die Spielregeln kennt – und Ihnen den Rücken freihält. Wir kümmern uns um Bürokratie, Steuern und Vorschriften – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Business.

Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
reibungslos ankommen mit La Janda Legal SLP

Ein beruflicher Wechsel nach Spanien ist für Führungskräfte oft mehr als nur ein Karriereschritt – er ist auch ein bedeutender Einschnitt im privaten Leben. Neue Sprache, neues Rechtssystem, neue Strukturen. Und während das Unternehmen schon den Starttermin kennt, ist im Hintergrund noch vieles offen: Aufenthaltsgenehmigung, Steuern, Schule, Wohnort, Anmeldung, Verträge, Versicherung, Bankkonto und vieles mehr.

Relocation ist kein Umzug – es ist ein gesamter Lebensneustart

Gerade für international versetzte Fach- und Führungskräfte und ihre Familien birgt der Wechsel nach Spanien organisatorische, rechtliche und kulturelle Hürden:

  • Beantragung von NIE-Nummer, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung
  • Steuerliche Registrierung und Prüfung von Doppelbesteuerungsrisiken
  • Anmietung oder Kauf einer Immobilie inklusive Vertragsprüfung
  • Schul- und Kita-Anmeldung der Kinder
  • Familienrechtliche Fragen (z. B. Eheverträge, Sorgerechtsregelungen)
  • Verträge mit Versorgern, Banken und Versicherungen
  • Integration von mitreisenden Familienangehörigen

Ohne professionelle Begleitung entstehen schnell unnötige Verzögerungen, Missverständnisse mit Behörden oder Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen – rechtlich, steuerlich und emotional.

La Janda Legal SLP:
Ihr Partner für einen professionellen Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Relocation-Beratung für Führungskräfte und internationale Familien verstehen wir die Herausforderungen – und haben die Lösungen.

Unser Relocation-Service auf einen Blick:

  • Persönliche Beratung zu Einreise, Aufenthalt und Steuerpflicht
  • Komplette Begleitung bei Behördenwegen (NIE, Empadronamiento, Seguridad Social)
  • Juristische Absicherung bei Miet- oder Kaufverträgen
  • Steuerliche Strukturierung bei internationalen Einkünften und Vermögen
  • Beratung zu Kindergarten-, Schul- und Versicherungswahl
  • Unterstützung bei der Integration der Familie und Alltagsorganisation
  • Ansprechpartner auf Deutsch, Spanisch und Englisch

Wir sorgen dafür, dass Sie in Spanien nicht nur ankommen – sondern wirklich starten können.

Ob alleinreisende Führungskraft oder Familie mit Schulkindern – mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen, mehrsprachigen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur Recht und Steuern versteht, sondern auch Menschen, Kulturen und Übergänge.

Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
  • Förderprogramme und Subventionen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
  • Cross-border-Finanzierungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland oder anderen EU-Staaten

Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
  • Unterstützung bei Immobilienfinanzierungen, inkl. Grundbuchprüfung, NIE, Notarterminen
  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

Mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliches Verständnis, steuerliche Kompetenz und rechtliche Sicherheit in einem bietet – für Ihre Finanzierung in Spanien.

Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Gründer und Unternehmen bei jedem Schritt – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Ob Start-up, Unternehmensnachfolge, Holdingstruktur oder Expansion: Wir denken nicht nur an heute, sondern an morgen.

Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
  • Erstellung von Satzung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsstruktur
  • Steuerliche Optimierung unter Einbeziehung des DBA Deutschland–Spanien
  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
  • Laufende steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkenntnis – für eine stabile und skalierbare Unternehmensbasis in Spanien.

La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

  • Individuelle Auswanderungsberatung (privat & beruflich)
  • Analyse Ihrer Steuerpflicht in Deutschland und Spanien (inkl. DBA)
  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
  • Beratung zu Sozialversicherung, Renten & Krankenversicherung
  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.