La Janda Legal S.L.P.

Immobilie verkaufen

La Janda Legal S.L.P.

Immobilie
verkaufen

Veränderte Lebensumstände können dazu führen, dass Sie sich von Ihrer Immobilie in Spanien wieder trennen wollen. Egal ob Verkauf oder Schenkung Ihrer Immobilie – wir stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung kompetent zur Seite.

Wir beraten Sie auch hinsichtlich der in Spanien und in Deutschland bei einer Übertragung Ihrer Immobilie anfallenden Steuern und wie sich die Prozesse möglichst optimal gestalten lassen.

Verkauf oder Übertragung Ihrer Immobilie

Ein Verkauf Ihrer Immobilie sollte gut vorbereitet und anwaltlich begleitet werden.
Wir prüfen die vorhandenen Dokumente und bereiten diese für den Käufer auf,
so dass Zweifel an Ihrer Immobilie erst gar nicht aufkommen. Auf diese Weise können Sie einen
höheren Kaufpreis erzielen und spielen die für unsere Tätigkeit anfallenden Kosten schnell ein.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess und  erledigen nach dem Verkauf  auch alle
weiteren Formalitäten für Sie. Auf Wunsch wickeln wir den Verkauf Ihrer Immobilie auch mittels notarieller
Vollmacht vollständig für Sie ab, ohne dass Sie selbst in Spanien anwesend sein müssen.

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Makler ja / nein

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Rechtliche Dokumentation

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Prüfung Bausubstanz

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Abschluss Vorvertrag

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Notarvertrag

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weitere Abwicklung

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Makler ja / nein

Für den Fall, dass Sie sich durch einen Verkauf von Ihrer Immobilie in Spanien trennen wollen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie hierfür einen Immobilienmakler einschalten wollen oder nicht. Argumente gibt es für beide Varianten.

Ein Makler nimmt Ihnen Arbeit ab. Er wird Fotos der Immobilie anfertigen und in seinem Büro aushängen sowie auf seiner Internetseite veröffentlichen. Vielleicht schaltet er auch Anzeigen in den einschlägigen Internetportalen. Zudem übernimmt er die Besichtigung der Immobilie mit Interessenten und dient diesen als Ansprechpartner.

Aber: All diese Tätigkeiten lässt sich ein Immobilienmakler sehr gut bezahlen. In der Regel beträgt die Provision für Immobilienmakler auch in Spanien zwischen 5 und 7 Prozent des Kaufpreises zuzüglich 21% IVA. Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, ob diese Provision am Ende von Ihnen als Verkäufer oder vom Käufer gezahlt werden soll. In einem Käufermarkt, also wenn das vorhandene Angebot die Zahl der Kaufwilligen übersteigt, wird der Käufer immer den Gesamtpreis sehen und zum Kaufpreis gegebenenfalls ihn treffende Maklerkosten addieren. Bei Einschaltng eines Maklers ist der von Ihnen zu erzielende Ertrag also letztlich um die Maklerprovision gemindert.

Wollen Sie aus dem Verkauf Ihrer Immobilie einen Ertrag von zum Beispiel 300.000 Euro (vor Steuern) erzielen, so müssen Sie entweder die Maklerkosten in Ihren Angebotspreis integrieren, also bei 5% Maklerprovision einen Betrag von 18.150 Euro aufschlagen, oder der Käufer muss die Maklerkosten in dieser Höhe zusätzlich zum Kaufpreis tragen.

Durch die Vermeidung der Beauftragung eines Maklers haben Sie am Markt gegenüber anderen Verkäufen mit Makler also einen Preisvorteil in erheblicher Höhe. Diesen Preisvorsprung können Sie nutzen, um durch gezielte Einschaltung einzelner Dienstleister den Verkauf Ihrer Immobilie optimal zu unterstützen.

Beispiele für einzelne Dienstleistungen:

  • Fotograf – 300 Euro
  • Siegel: Anwaltlich geprüfte Immobilie – 950 Euro
  • Erstellung Verkaufsmappe mit allen Dokumenten – 750 Euro
  • Baugutachten – 750 Euro
  • Durchführung Besichtigungstermin a 2 Stunden – 60 Euro

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Rechtliche
Dokumentation

Für den Verkauf Ihrer Immobilie ist die rechtliche Dokumentation das A und O. Machen Sie sich bewusst, dass ein Interessent für den Kauf Ihres Hauses wahrscheinlich zum ersten Mal im Ausland eine Immobilie erwirbt und deshalb natürlich unsicher sein wird. Je mehr Sicherheit Sie einem Interessenten geben können, desto sicherer und komfortabler wird er sich fühlen.

Dies wirkt sich auch auf den zu erzielenden Kaufpreis aus. Je besser die rechtliche Situation Ihrer Immobilie dokumentiert und für den Kaufinteressenten gesichert ist, desto weniger können Unsicherheiten ihn in seiner Kaufentscheidung negativ beeinflussen und damit auch den Kaufpreis drücken.

Nutzen Sie unser Angebot zur Erstellung einer analogen und digitalen Verkaufsmappe, die Sie Ihren Interessenten zur Verfügung stellen können. Diese Mappe beinhaltet alle aus juristischer Sicht relevanten Dokumente und Informationen zur Ihrer Immobilie.

Zusätzlich können Sie unser Zertifikat und Siegel „geprüfte Immobilie“ erwerben. Hierfür nehmen wir eine Prüfung der rechtlichen Situation Ihrer Immobilie vor, dokumentieren die Details unserer Prüfung in Ihrer Verkaufsmappe und garantieren einem Käufer Ihrer Immobilie den von uns festgestellten rechtlichen Status. Mehr Sicherheit können Sie einem Kaufinteressenten nicht bieten.

Durch das Anbringen unseres Prüfsiegels auch bei der Annoncierung Ihrer Immobilie signalisieren Sie Immobilienkäufern auf den ersten Blick, dass es sich bei Ihrem Angebot um eine geprüfte Immobilie und um ein seriöses Angebot handelt. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.

Die Kosten für unsere Verkaufsmappe und unser Prüfsiegel können Sie ohne weiteres auf Ihren Wunschverkaufspreis aufschlagen. Mehr noch: Sie werden einen deutlich höheren Verkaufspreis für Ihre Immobilie erzielen können, denn Sie heben sich durch die digitale Verkaufsmappe und unser Prüfsiegel deutlich aus der Masse der Immobilienangebote heraus.

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Prüfung der
Bausubstanz

Idealerweise ergänzen Sie die durch uns erstellte Verkaufsmappe mit rechtlichem Prüfzertifikat durch eine Prüfung auch der Bausubstanz Ihrer Immobilie. Unser Partner, ein seit 20 Jahren in Spanien tätiger deutscher Architekt und Bausachverständiger, erstellt nach Besichtigung Ihrer Immobilie einen ausführlichen Immobiliencheck, der idealerweise bescheinigt, dass Ihre Immobilie frei von baulichen Mängeln ist. Sollte doch der ein oder andere Mangel vorhanden sein, so listet der Prüfbericht auch auf, mit welchen Kosten ein Käufer für deren Beseitigung kalkulieren muss. Dabei werden etwaige Mängel nach der Dringlichkeit Ihrer Beseitigung sortiert.

Auf diese Weise erhält Ihr Interessent nicht nur Sicherheit in Bezug auf die rechtliche Situation Ihrer Immobilie, sondern kann zugleich einschätzen, mit welchen Kosten er nach dem Kauf für die Beseitigung einzelner Mängel oder Schönheitsfehler kalkulieren muss.

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Abschluss
Vorvertrag

Sobald sich ein Interessent zum Erwerb Ihrer Immobilie entschieden hat, bereiten wir den Abschluss eines privaten Kaufvertrags vor. Dieser wird in der Regel als contrato de arras penitentiales geschlossen. Dabei besteht für beide Seiten noch die Möglichkeit, vom Kauf wieder Abstand zu nehmen, jedoch verliert der Käufer dann die geleistete Anzahlung beziehungsweise müssen Sie als Verkäufer das Doppelte der geleisteten Anzahlung an den Käufer zahlen.

In diesem Vertrag wird in der Regel auch festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt spätestens der notarielle Kaufvertrag geschlossen werden muss, mit dem dann letztlich das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer übergeht. Auch zahlt der Käufer an diesem Tag den restlichen Kaufpreis. Etwa vorhandene Hypotheken werden durch Zahlung an den Hypothekengläubiger gelöscht.

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notarieller
Kaufvertrag

Sind alle offenen Fragen geklärt und alle Dokumente vorhanden, organisieren mit nach Absprache mit Ihnen und den Käufern den Termin für die Beurkundung ds notariellen Kaufvertrages. Wir prüfen den Vertragsentwurf und sorgen für eine rechtssichere Urkunde. Auf Wunsch und wenn nötig begleiten wir Sie zur notariellen Beurkundung und sorgen für einen etwa notwendigen Übersetzer.

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weitere
Abwicklung

Als Verkäufer einer Immobilie in Spanien müssen Sie auf einen erzielten Veräußerungsgewinn im Rahmen der Besteuerung natürlicher Personen Kapitalgewinnsteuer bezahlen. Wir kümmen uns für Sie um die entsprechende Steueranmeldung und die Zahlung der Steuer in Ihrem Namen.

Auch die so genannte Plusvalía Municipal (IIVTNU), also eine gemeindliche Steuer auf eine Wertsteigerung des Grund und Bodens, melden wir für Sie an und nehmen die Steuerzahlung vor.

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