Am 10. Juli 2021 wurde im Boletín Oficial del Estado (BOE) das Ley 11/2021, de 9 de julio, de medidas de prevención y lucha contra el fraude fiscal, de transposición de la Directiva (UE) 2016/1164veröffentlicht. Durch dieses Gesetz wird nun – neben vielen weiteren Regelungen – mit Wirkung ab 1. Januar 2022 für Zwecke der Besteuerung ein „Marktwert“ für Immobilien etabliert, der „valor de referencia del mercado inmobiliario„.

In den meisten Fällen dürfte durch diesen valor del mercado die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Übertragung von Immobilien erhöht werden. Letztlich handelt es sich in diesen Fällen um eine Steuererhöhung durch die Hintertür.

Wichtig ist diese Änderung daher für alle Eigentümer von Immobilien in Spanien und all diejenigen, die es noch werden wollen.
Wer legt den ‚valor del mercado‘ fest und wie wird er ermittelt?

Die Generaldirektion des Katasters legt einmal jährlich die im darauffolgenden Jahr anzuwendenden Marktwerte für jede einzelne Immobilie fest. Dies erfolgt auf Basis der von den Notaren dem Kataster mitgeteilten Immobilientransaktionen im Rahmen eines Jahresberichts über den Immobilienmarkt und durch Aufstellung einer Wertkarte mit homogenen territorialen Bewertungsgebieten. Diese Wertkarte wird im elektronisch zugänglichen Kataster veröffentlicht.

Um sicherzustellen, dass der auf diese Weise ermittelte Marktwert den tatsächlichen Verkehrswert nicht übersteigt, wird durch eine Verordnung des Finanzministeriums ein Marktabschlagsfaktor für Immobilien derselben Klasse festgelegt. Ferner wird durch die Generaldirektion für das Katasterwesen eine Verordnung erlassen, durch die die Anwendung der Durchschnittswerte und der entsprechenden Abmilderungsfaktoren festgelegt wird.

Schließlich wird in den ersten Tagen des Monats Dezember durch die Generaldirektion für Katasterwesen eine Bekanntmachung der Referenzwerte aller Immobilien veröffentlicht. Weil es sich insoweit nicht um personenbezogene Daten handelt, können diese Werte durch jedermann im elektronischen Kataster abgerufen werden.

Nachstehend der entsprechende Gesetzestext als Auszug:

Artículo decimocuarto. Modificación del texto refundido de la Ley del Catastro Inmobiliario, aprobado por Real Decreto Legislativo 1/2004, de 5 de marzo.

Se introducen las siguientes modificaciones en el texto refundido de la Ley del Catastro Inmobiliario, aprobado por Real Decreto Legislativo 1/2004, de 5 de marzo:

Siete. Se modifica la disposición transitoria novena, que queda redactada de la siguiente forma:

«Disposición transitoria novena. Régimen transitorio para la determinación del valor de referencia de cada inmueble.

En tanto no se apruebe el desarrollo reglamentario, la aplicación de los módulos de valor medio previstos en la disposición final tercera para la determinación del valor de referencia de cada inmueble se realizará de acuerdo con las siguientes directrices:

a) Para los bienes inmuebles urbanos, los criterios y reglas de cálculo se ajustarán a lo previsto en las normas técnicas de valoración y cuadro marco de valores del suelo y de las construcciones para determinar el valor catastral de los bienes inmuebles de naturaleza urbana.

Serán de aplicación los módulos básicos de suelo y construcción de cada municipio, que se aprueben de acuerdo con las directrices dictadas para la coordinación de valores.

Los valores de suelo de zona permitirán la reproducción de los módulos de valor medio de los productos inmobiliarios representativos en cada ámbito territorial homogéneo de valoración.

La resolución a aprobar por la Dirección General del Catastro definirá su ámbito de aplicación y concretará criterios y reglas de cálculo, módulos básicos de suelo y construcción, valores de suelo de zona y costes de construcción, así como, en su caso, campos de aplicación de coeficientes correctores.

b) Para los inmuebles rústicos sin construcciones, la resolución a aprobar por la Dirección General del Catastro definirá su ámbito de aplicación, y concretará criterios y reglas de cálculo, así como, en su caso, importes y campos de aplicación de coeficientes correctores de localización, agronómicos y socioeconómicos.

El informe anual del mercado inmobiliario al que hace referencia la disposición final tercera determinará los coeficientes correctores aplicables, así como sus importes.»

Ocho. Se modifica la disposición final tercera, que queda redactada de la siguiente forma:

«Disposición final tercera. Valor de referencia.

La Dirección General del Catastro determinará de forma objetiva y con el límite del valor de mercado, a partir de los datos obrantes en el Catastro, el valor de referencia, resultante del análisis de los precios comunicados por los fedatarios públicos en las compraventas inmobiliarias efectuadas.

A este efecto, incluirá las conclusiones del análisis de los citados precios en un informe anual del mercado inmobiliario, y en un mapa de valores que contendrá la delimitación de ámbitos territoriales homogéneos de valoración, a los que asignará módulos de valor medio de los productos inmobiliarios representativos. El citado mapa se publicará en la sede electrónica de la Dirección General del Catastro.

Con el fin de que el valor de referencia de los inmuebles no supere el valor de mercado se fijará, mediante orden de la Ministra de Hacienda, un factor de minoración al mercado para los bienes de una misma clase.

Con periodicidad anual, la Dirección General del Catastro aprobará, mediante resolución, los elementos precisos para la determinación del valor de referencia de cada inmueble por aplicación de los citados módulos de valor medio y de los factores de minoración correspondientes, en la forma en la que reglamentariamente se determine.

Esta resolución se publicará por edicto en la Sede Electrónica de la Dirección General del Catastro antes del 30 de octubre del año anterior a aquel en que deba surtir efecto, previo trámite de audiencia colectiva. A este efecto, se publicará un edicto en el «Boletín Oficial del Estado» en el que se anunciará la apertura del mencionado trámite por un periodo de diez días, durante el cual los interesados podrán presentar las alegaciones y pruebas que estimen convenientes.

La citada resolución será recurrible en vía económico-administrativa, o potestativamente mediante recurso de reposición, por los interesados y en el plazo de un mes desde su publicación, sin que la interposición de la reclamación suspenda su ejecución.

En los 20 primeros días del mes de diciembre, la Dirección General del Catastro publicará en el “Boletín Oficial del Estado“ anuncio informativo para general conocimiento de los valores de referencia de cada inmueble, que, al no tener condición de datos de carácter personal, podrán ser consultados de forma permanente a través de la Sede Electrónica del Catastro.»

Auswirkungen bei der Grunderwerbsteuer, der Schenkung- und Erbschaftsteuer, sowie der Gewinnsteuer bei Veräußerung von Immobilien

Bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer, der Schenkung- und der Erbschaftsteuer, aber auch der Gewinnsteuer im Falle der Veräußerung von Immobilien, wird ab 1. Januar 2022 der valor del mercado zugrunde gelegt,  es sei denn, der tatsächliche Verkaufspreis ist höher als dieser.

Was bedeutet dies zum Beispiel bei Kauf und Verkauf von Immobilien?

Beim Erwerb einer Immobilie wird man künftig prüfen müssen, welcher Marktwert für die zu erwerbende Immobilie im Kataster veröffentlicht ist. Ist dieser höher als der vereinbarte Kaufpreis, wird das Finanzamt auf Seiten des Käufers der Berechnung der Grunderwerbsteuer den höheren Marktwert zugrunde legen.

Aber auch für den Verkäufer kann und wird es voraussichtlich teurer werden, denn für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns legt das Finanzamt nun ebenfalls den Marktwert zugrunde, wenn dieser höher ist als der Kaufpreis.

Und im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung?

Auch bei der Erbschaft- und der Schenkungsteuer wird künftig der Referenzwert aus dem Kataster, also der von der Behörde ermittelte Marktwert, der Steuerberechnung zugrunde gelegt.

Will sich der Steuerpflichtige gegen den im Kataster festgelegten. Referenzwert wehren, weil er diesen für zu hoch hält, so hat er dennoch zunächst die Selbstveranladung unter Zugrundelegung des Referenzwertes zu erstellen und die berechnete Steuer zu entrichten. Sodann hat er die Möglichkeit, die Berichtigung zu beantragen. Gegen eine von der Selbstveranlagung abweichende Steuerfestsetzung durch das Finanzamt ist der Einspruch das Rechtsmittel, durch den eine Prüfung eingeleitet werden kann.

Die Generaldirektion für das Katasterwesen wird sodann auf Basis der vom Steuerpflichtigen erhobenen Einwände und vorgelebten Nachweise einen Bericht erstellen, durch den über den anzuwendenden Referenzwert entschieden wird.

Artículo cuarto.Modificación de la Ley 29/1987, de 18 de diciembre, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.

Se introducen las siguientes modificaciones en la Ley 29/1987, de 18 de diciembre, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones:

Uno. Se modifica el artículo 9, que queda redactado de la siguiente forma:

«Artículo 9.Base imponible.

1. Constituye la base imponible del impuesto:

a) En las transmisiones «mortis causa», el valor neto de la adquisición individual de cada causahabiente, entendiéndose como tal el valor de los bienes y derechos minorado por las cargas y deudas que fueren deducibles.

b) En las donaciones y demás transmisiones lucrativas “inter vivos“ equiparables, el valor neto de los bienes y derechos adquiridos, entendiéndose como tal el valor de los bienes y derechos minorado por las cargas y deudas que fueren deducibles.

c) En los seguros sobre la vida, las cantidades percibidas por el beneficiario. Las cantidades percibidas por razón de seguros sobre la vida se liquidarán acumulando su importe al del resto de los bienes y derechos que integran la porción hereditaria del beneficiario cuando el causante sea, a su vez, el contratante del seguro individual o el asegurado en el seguro colectivo.

2. A efectos de este impuesto, salvo que resulte de aplicación alguna de las reglas contenidas en los siguientes apartados de este artículo o en los artículos siguientes, se considerará valor de los bienes y derechos su valor de mercado. No obstante, si el valor declarado por los interesados es superior al valor de mercado, esa magnitud se tomará como base imponible.

Se entenderá por valor de mercado el precio más probable por el cual podría venderse, entre partes independientes, un bien libre de cargas.

3. En el caso de los bienes inmuebles, su valor será el valor de referencia previsto en la normativa reguladora del catastro inmobiliario, a la fecha de devengo del impuesto.

No obstante, si el valor del bien inmueble declarado por los interesados es superior a su valor de referencia, se tomará aquel como base imponible.

Cuando no exista valor de referencia o este no pueda ser certificado por la Dirección General del Catastro, la base imponible, sin perjuicio de la comprobación administrativa, será la mayor de las siguientes magnitudes: el valor declarado por los interesados o el valor de mercado.

4. El valor de referencia solo se podrá impugnar cuando se recurra la liquidación que en su caso realice la Administración Tributaria o con ocasión de la solicitud de rectificación de la autoliquidación, conforme a los procedimientos regulados en la Ley 58/2003, de 17 de diciembre, General Tributaria.

Cuando los obligados tributarios consideren que la determinación del valor de referencia ha perjudicado sus intereses legítimos, podrán solicitar la rectificación de la autoliquidación impugnando dicho valor de referencia.

5. Cuando los obligados tributarios soliciten una rectificación de autoliquidación por estimar que la determinación del valor de referencia perjudica a sus intereses legítimos o cuando interpongan un recurso de reposición contra la liquidación que en su caso se le practique, impugnando dicho valor de referencia, la Administración Tributaria resolverá previo informe preceptivo y vinculante de la Dirección General del Catastro, que ratifique o corrija el citado valor, a la vista de la documentación aportada.

La Dirección General del Catastro emitirá informe vinculante en el que ratifique o corrija el valor de referencia cuando lo solicite la Administración Tributaria encargada de la aplicación de los tributos como consecuencia de las alegaciones y pruebas aportadas por los obligados tributarios.

Asimismo, emitirá informe preceptivo, corrigiendo o ratificando el valor de referencia, cuando lo solicite la Administración Tributaria encargada de la aplicación de los tributos, como consecuencia de la interposición de reclamaciones económico-administrativas.

En los informes que emita la Dirección General del Catastro, el valor de referencia ratificado o corregido será motivado mediante la expresión de la resolución de la que traiga causa, así como de los módulos de valor medio, factores de minoración y demás elementos precisos para su determinación aprobados en dicha resolución.»

Welches Fazit kann gezogen werden?

Im Ergebnis dürfte der im Kataster festgelegte Referenzwert regelmäßig dicht am Verkehrswert der Immobilie liegen. Hierdurch wird es künftig sowohl für Immobilienkäufer und -verkäufer, als auch für Erben oder Beschenkte teurer, die Steuerbelastung steigt, ohne dass der Steuersatz verändert worden wäre.

Zudem ist es für den Steuerpflichtigen schwieriger geworden, sich zu wehren. Der Referenzwert im Kataster kann zwar vom Steuerpflichtigen widerlegt werden. Er trägt allerdings die Beweislast für einen niedrigeren tatsächlichen Wert, was es im Einzelfall schwer machen wird. Gerichtliche Verfahren gegen die Finanzbehörden sind teuer und zeitaufwändig. In vielen Fällen wird sich ein solches Verfahren auch aus Kostengründen nicht lohnen.

Es bleibt nun die erstmalige Festlegung der Referenzwerte im Kataster mit Spannung abzuwarten. Günstiger wird es jedoch sicher nicht, so dass verkaufswillige Eigentümer und Kaufintessenten darüber nachdenken sollten, die geplante Transaktion noch in diesem Jahr umzusetzen. In Andalusien spricht dafür im übrigen auch die noch bis zum 31. Dezember 2021 auf sieben Prozent abgesenkte Grunderwerbsteuer.

Sie haben Fragen in diesem Zusammenhang?

Wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben oder sich durch uns beraten lassen möchten, vereinbaren Sie am besten einen Besprechungstermin mit uns. Melden Sie sich hierzu am besten telefonisch unter der Rufnummer +34 856 145 507 oder schreiben Sie uns eine e-Mail.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

Ihre Nachricht

Bitte beachten Sie, dass die mit diesem Formular übermittelten Informationen unverschlüsselt übertragen werden und somit von vielen Personen gelesen werden können. Senden Sie uns daher auf diesem Weg möglichst keine vertraulichen Informationen, sondern bitten Sie um einen Rückruf. Wir zeigen Ihnen dann einen Weg, uns Ihre Informationen vertraulich zukommen zu lassen.

Schreiben Sie uns

Recent Posts

Berliner Testament & Vor- und Nacherbschaft bei Vermögen in Spanien: Warum Klassiker im Ausland zum Risiko werden

Berliner Testament & Vor- und Nacherbschaft bei Vermögen in Spanien: Warum Klassiker im Ausland zum Risiko werden

Viele Deutsche, die Immobilien oder Vermögen in Spanien besitzen, stehen vor einer scheinbar einfachen Frage: Wie sichere ich meine Familie ab? Die meisten wählen das Berliner Testament oder – juristisch etwas spezieller – setzen eine Vor- und Nacherbschaft ein. Was im deutschen Kontext funktioniert, kann in Spanien jedoch zur Steuerfalle werden. Wir zeigen konkret, worauf Sie achten müssen, welche Fallen lauern und wie Sie Ihr Vermögen und Ihre Familie wirklich schützen.

mehr lesen
Homeoffice in Spanien für deutsche, österreichische und schweizer Arbeitgeber: Was sich ändert – und warum OECD & MLI jetzt wichtig werden

Homeoffice in Spanien für deutsche, österreichische und schweizer Arbeitgeber: Was sich ändert – und warum OECD & MLI jetzt wichtig werden

„Ich arbeite einfach ein paar Monate aus Spanien.“

Was nach moderner Flexibilität klingt, kann steuerlich schnell kompliziert werden – und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern vor allem für Arbeitgeber. Seit Ende 2025 gibt es wichtige OECD-Klarstellungen dazu, wann ein Homeoffice im Ausland zu einer steuerlichen Betriebsstätte führen kann. Parallel wirkt bei vielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zusätzlich eine MLI-Überlagerung.

mehr lesen
Personalsuche

Personalsuche in Spanien –
mit rechtlicher Klarheit und kulturellem Feingefühl

Wer in Spanien erfolgreich Mitarbeiter gewinnen möchte, muss nicht nur die richtigen Kandidaten finden – sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und kulturelle Unterschiede respektieren. Denn der spanische Arbeitsmarkt folgt eigenen Regeln – formell, sozial und juristisch.

Gerade für international aufgestellte Unternehmen oder deutsche Arbeitgeber mit Niederlassung in Spanien stellt die Rekrutierung vor Ort eine besondere Herausforderung dar: Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Löhne, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen – all das unterscheidet sich oft deutlich vom deutschen System.

Was in Deutschland üblich ist, kann in Spanien unzulässig oder schlicht unverständlich sein.

Zudem erwarten viele Bewerber – insbesondere aus dem Ausland – eine transparente Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im spanischen Arbeitsrecht.

La Janda Legal SLP:
Rechtssichere Begleitung bei der Personalsuche in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit tiefem Verständnis für interkulturelle Arbeitsbeziehungen und rechtliche Strukturierung von Arbeitsverhältnissen begleiten wir Unternehmen und Arbeitgeber umfassend bei der Personalsuche in Spanien – ob im Rahmen einer Expansion, Firmengründung oder internationalen Projektstruktur.

Unser Service rund um Personalgewinnung und Arbeitsrecht in Spanien:

  • Beratung zur rechtskonformen Personalsuche: lokale Besonderheiten, Stellenanzeigen, Auswahlprozesse
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, inkl. Boni, Zielvereinbarungen, Probezeiten und Kündigungsklauseln
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung (alta en la Seguridad Social, cotización etc.)
  • Aufklärung ausländischer Bewerber über das spanische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (z. B. bei Relocation)
  • Begleitung bei der Einstellung von EU- und Drittstaatenangehörigen (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis)
  • Lohnbuchhaltung (nóminas), Meldungen und Beiträge
  • Beratung bei Entsendungen oder hybriden Arbeitsmodellen (z. B. Remote-Arbeit aus Spanien)
  • Arbeitgeber-Compliance und Datenschutz im Personalbereich

Gutes Personal findet man nicht nur mit einem guten Angebot – sondern mit Klarheit, Struktur und Vertrauen.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite gelingt die Personalsuche nicht nur rechtssicher – sondern auch professionell und kulturell sensibel. Wir sprechen die Sprache Ihrer Bewerber – juristisch wie menschlich.

Selbständigkeit Existenzgründung

Selbständig in Spanien –
gut gestartet ist halb gewonnen

Der Schritt in die Selbständigkeit in Spanien bietet viele Chancen – ob als Freiberufler, Dienstleister, Handwerker oder digitaler Nomade. Doch der Weg dorthin ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint: Denn wer in Spanien unternehmerisch tätig sein will, muss von Anfang an rechtlich und steuerlich alles richtig machen – sonst drohen Nachzahlungen, Strafen oder spätere Hürden beim Wachstum.

Die ersten Wochen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

Bereits vor dem ersten Auftrag oder der ersten Rechnung müssen wichtige Weichen gestellt werden:

  • Anmeldung als autónomo beim spanischen Finanzamt (AEAT)
  • Eintragung in das spanische Sozialversicherungssystem (Seguridad Social)
  • Auswahl der richtigen Besteuerungsform und Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE-Code)
  • Klärung von Umsatzsteuerpflicht (IVA) und ggf. Sonderregelungen
  • Eröffnung eines Geschäftskontos und korrekte Rechnungsstellung
  • Gegebenenfalls internationale Steuerabstimmung, z. B. mit Deutschland

Ein kleiner Fehler am Anfang kann zu hohen Nachforderungen, Sperren im System oder Rückfragen der Behörden führen – ganz zu schweigen von unnötigem bürokratischem Stress.

La Janda Legal SLP:
Wir bringen Ihre Selbständigkeit sicher auf Kurs

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit Fokus auf internationale Mandate begleiten wir Gründer und Selbständige von Anfang an – rechtssicher, steuerlich fundiert und praxisnah.

Unser Leistungsangebot für Selbständige in Spanien:

  • Gründungsberatung & Strukturierung: Welche Rechtsform passt zu Ihnen – autónomo oder SL?
  • Anmeldung beim Finanzamt und bei der Seguridad Social – vollständig und fehlerfrei
  • Steuerliche Registrierung (inkl. IAE, VAT-Nummer, Formular 036/037)
  • Beratung zu Rechnungsstellung, IVA, Retenciones und Buchhaltungspflichten
  • Laufende steuerliche Betreuung: Quartalsmeldungen (Mod. 130, 303), Jahresabschlüsse, Einkommensteuer
  • Buchhaltung und Lohnabrechnung, auch mit Personal (nóminas, seguridad social, contratos)
  • Vertretung gegenüber spanischen Finanz- und Sozialbehörden

Selbständig sein heißt: frei entscheiden – aber nicht planlos starten.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite haben Sie von Beginn an einen erfahrenen Partner, der die Spielregeln kennt – und Ihnen den Rücken freihält. Wir kümmern uns um Bürokratie, Steuern und Vorschriften – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Business.

Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
reibungslos ankommen mit La Janda Legal SLP

Ein beruflicher Wechsel nach Spanien ist für Führungskräfte oft mehr als nur ein Karriereschritt – er ist auch ein bedeutender Einschnitt im privaten Leben. Neue Sprache, neues Rechtssystem, neue Strukturen. Und während das Unternehmen schon den Starttermin kennt, ist im Hintergrund noch vieles offen: Aufenthaltsgenehmigung, Steuern, Schule, Wohnort, Anmeldung, Verträge, Versicherung, Bankkonto und vieles mehr.

Relocation ist kein Umzug – es ist ein gesamter Lebensneustart

Gerade für international versetzte Fach- und Führungskräfte und ihre Familien birgt der Wechsel nach Spanien organisatorische, rechtliche und kulturelle Hürden:

  • Beantragung von NIE-Nummer, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung
  • Steuerliche Registrierung und Prüfung von Doppelbesteuerungsrisiken
  • Anmietung oder Kauf einer Immobilie inklusive Vertragsprüfung
  • Schul- und Kita-Anmeldung der Kinder
  • Familienrechtliche Fragen (z. B. Eheverträge, Sorgerechtsregelungen)
  • Verträge mit Versorgern, Banken und Versicherungen
  • Integration von mitreisenden Familienangehörigen

Ohne professionelle Begleitung entstehen schnell unnötige Verzögerungen, Missverständnisse mit Behörden oder Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen – rechtlich, steuerlich und emotional.

La Janda Legal SLP:
Ihr Partner für einen professionellen Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Relocation-Beratung für Führungskräfte und internationale Familien verstehen wir die Herausforderungen – und haben die Lösungen.

Unser Relocation-Service auf einen Blick:

  • Persönliche Beratung zu Einreise, Aufenthalt und Steuerpflicht
  • Komplette Begleitung bei Behördenwegen (NIE, Empadronamiento, Seguridad Social)
  • Juristische Absicherung bei Miet- oder Kaufverträgen
  • Steuerliche Strukturierung bei internationalen Einkünften und Vermögen
  • Beratung zu Kindergarten-, Schul- und Versicherungswahl
  • Unterstützung bei der Integration der Familie und Alltagsorganisation
  • Ansprechpartner auf Deutsch, Spanisch und Englisch

Wir sorgen dafür, dass Sie in Spanien nicht nur ankommen – sondern wirklich starten können.

Ob alleinreisende Führungskraft oder Familie mit Schulkindern – mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen, mehrsprachigen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur Recht und Steuern versteht, sondern auch Menschen, Kulturen und Übergänge.

Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
  • Förderprogramme und Subventionen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
  • Cross-border-Finanzierungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland oder anderen EU-Staaten

Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
  • Unterstützung bei Immobilienfinanzierungen, inkl. Grundbuchprüfung, NIE, Notarterminen
  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

Mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliches Verständnis, steuerliche Kompetenz und rechtliche Sicherheit in einem bietet – für Ihre Finanzierung in Spanien.

Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Gründer und Unternehmen bei jedem Schritt – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Ob Start-up, Unternehmensnachfolge, Holdingstruktur oder Expansion: Wir denken nicht nur an heute, sondern an morgen.

Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
  • Erstellung von Satzung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsstruktur
  • Steuerliche Optimierung unter Einbeziehung des DBA Deutschland–Spanien
  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
  • Laufende steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkenntnis – für eine stabile und skalierbare Unternehmensbasis in Spanien.

La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

  • Individuelle Auswanderungsberatung (privat & beruflich)
  • Analyse Ihrer Steuerpflicht in Deutschland und Spanien (inkl. DBA)
  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
  • Beratung zu Sozialversicherung, Renten & Krankenversicherung
  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.