Einleitung

„Ich arbeite einfach ein paar Monate aus Spanien.“

Was nach moderner Flexibilität klingt, kann steuerlich schnell kompliziert werden – und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern vor allem für Arbeitgeber. Seit Ende 2025 gibt es wichtige OECD-Klarstellungen dazu, wann ein Homeoffice im Ausland zu einer steuerlichen Betriebsstätte führen kann. Parallel wirkt bei vielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zusätzlich eine MLI-Überlagerung

Dieser Beitrag erklärt verständlich:

  • welche OECD-Neuerungen es gibt und warum sie relevant sind

  • was eine „MLI-Überlagerung“ bedeutet

  • was das konkret für Deutschland–Spanien, Österreich–Spanien und Schweiz–Spanien bedeutet

1. Die Neuerung: OECD konkretisiert „Homeoffice = Betriebsstätte?“

Die OECD hat im 2025 Update zum Musterabkommen die Erläuterungen zu Artikel 5 („Betriebsstätte“) erweitert – mit einem eigenen Abschnitt zum grenzüberschreitenden Arbeiten aus dem Homeoffice.

Die pragmatische 50%-Leitlinie

Der neue Mechanismus arbeitet mit einer klaren Schwelle:

Unter 50% der Arbeitszeit im Ausland (innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums):

  • Das Homeoffice gilt in der Regel nicht als Betriebsstätte

  • Typischerweise keine steuerlichen Betriebsstätten-Risiken

Mindestens 50% der Arbeitszeit im Ausland:

  • Keine automatische Betriebsstätte

  • Aber: Es wird genauer geprüft, ob ein geschäftlicher Grund für die Arbeit vor Ort existiert

Was sind „geschäftliche Gründe“?

Die OECD nennt konkrete Beispiele für geschäftliche Gründe:

  • Regelmäßige Kundentermine vor Ort

  • Aufbau eines lokalen Kundenstamms

  • Lieferantenkontakte im Land

  • Reale Zusammenarbeit mit lokalen Teams

  • Echtzeit-Services über Zeitzonen hinweg

Wichtig: Dass Kunden „auch in Spanien existieren“ oder eine andere Zeitzone vorliegt, reicht nicht automatisch als geschäftlicher Grund.

Praxisnahe OECD-Beispiele

Die OECD liefert mehrere Fallbeispiele. Drei davon sind besonders relevant:

Beispiel „30% Homeoffice“: 1–2 Tage pro Woche aus dem Wohnsitzstaat → keine Betriebsstätte

Beispiel „80% + Kunden vor Ort“: 80% Homeoffice plus regelmäßige Kundenbesuche im selben Staat → geschäftlicher Grund vorhanden → Betriebsstätte wahrscheinlich

Beispiel „60% ohne Vor-Ort-Funktion“: 60% Homeoffice, aber Kundenkontakte überwiegend virtuell, nur gelegentliche Besuche → trotz über 50% keine Betriebsstätte

Die OECD betont: Es bleibt immer eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls.

2. Warum OECD-Regeln für DBA relevant sind

Ein DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Bindend ist zunächst der Vertragstext. Der OECD-Kommentar ist „nur“ eine Auslegungshilfe – aber eine sehr einflussreiche.

Drei Gründe für die Relevanz:

  1. Viele DBA folgen dem OECD-Mustertext Wenn Begriffe wie „Betriebsstätte“ praktisch identisch formuliert sind, orientieren sich Finanzverwaltungen und Gerichte oft am OECD-Kommentar.
  2. Völkerrechtliche Auslegung erlaubt dynamische Interpretation Nach der Wiener Vertragsrechtskonvention spielen Kontext und spätere Entwicklungen eine Rolle – nicht nur der ursprüngliche Wortlaut.
  3. Verwaltungen streben nach einheitlichen Standards Bei grenzüberschreitenden Fällen ist der OECD-Kommentar oft der gemeinsame Nenner, auf den sich Behörden stützen.

Hinweis zu Spanien: Die spanische Finanzverwaltung folgt nicht immer automatisch einer dynamischen OECD-Auslegung. Dennoch ist der neue OECD-Abschnitt ein starkes Argumentationsmaterial in Diskussionen mit Behörden – allein schon durch die konkreten Beispiele und Schwellenwerte.

3. Was ist eine „MLI-Überlagerung“?

MLI steht für „Multilateral Instrument“ – ein Mehrparteien-Übereinkommen aus dem OECD-BEPS-Projekt. Statt jedes DBA einzeln neu zu verhandeln, schufen die Staaten ein „Update-Werkzeug“, das bestehende DBA punktuell modifiziert, wenn beide Staaten das DBA als „betroffen“ melden.

Wie funktioniert die Überlagerung?

Das MLI ersetzt das DBA nicht, sondern legt sich wie eine Schicht darüber:

  1. Sie lesen den ursprünglichen DBA-Text
  2. Plus die MLI-Artikel, die diesen Text modifizieren
  3. Am besten nutzen Sie die offizielle „synthetisierte Fassung“, die beide Ebenen integriert zeigt

4. Die konkrete Situation bei DE–ES, AT–ES und CH–ES

Deutschland–Spanien: MLI wirkt

Deutschland hat eine offizielle synthetisierte Fassung veröffentlicht. Das MLI modifiziert unter anderem bestimmte Ausnahmen vom Betriebsstättenbegriff (klassisch: Lager, Ausstellung, Hilfstätigkeiten) – sie werden enger gefasst.

Für Homeoffice-Fälle ist dies nicht immer der Hauptpunkt, kann aber in Grenzfällen entscheidend sein: Ist die Tätigkeit wirklich nur „unterstützend“ oder nicht?

Österreich–Spanien: MLI wirkt mit konkreten Anwendungsdaten

Auch hier existiert ein offizieller „Synthesised Text“ mit klaren Anwendungszeitpunkten (für viele Regelungen effektiv ab 2023, je nach Steuerart).

Schweiz–Spanien: Keine MLI-Überlagerung

Hier ist der Unterschied wichtig: Obwohl Spanien die Schweiz als „MLI-betroffen“ gemeldet hat, hat die Schweiz Spanien nicht in ihren MLI-Unterlagen aufgeführt. Damit wird dieses DBA nicht durch das MLI modifiziert.

Das bedeutet: Bei CH–ES bleibt es beim klassischen DBA-Text. Die neuen OECD-Kommentare können trotzdem bei der Auslegung eine Rolle spielen – aber ohne MLI-Zusatzebene.

5. Drei typische Praxisfälle

Fall 1: Deutsche Angestellte arbeitet 2 Tage/Woche aus Málaga (ca. 40%)

Situation: Arbeit aus Spanien bleibt unter 50%, kein geschäftlicher Grund für Spanien-Aufenthalt

Bewertung: Die OECD-Leitlinie spricht gegen eine Betriebsstätte.

Aber: Der Lohn kann trotzdem anteilig in Spanien steuerpflichtig werden, weil die Tätigkeit physisch dort ausgeübt wird – das ist eine separate Frage unabhängig von der Betriebsstätte.

Fall 2: Österreichischer Sales-Manager verlegt seinen Markt nach Spanien (60–80%)

Situation: Mitarbeiter betreut in Spanien Kunden, nimmt Termine wahr, treibt das Geschäft im Land voran

Bewertung: Über 50% plus geschäftlicher Grund → Betriebsstätte wahrscheinlich

Konsequenz: Nicht nur Lohnsteuerfragen, sondern Unternehmenssteuer-Risiken (Registrierung, Gewinnabgrenzung, Steuererklärungen).

Fall 3: Schweizer IT-Spezialist arbeitet fast ausschließlich aus Spanien – ohne Spanien-Kunden

Situation: Hoher Anteil Homeoffice in Spanien, aber rein privat motiviert, keine geschäftliche Präsenz vor Ort

Bewertung: „Viel Homeoffice“ allein reicht nicht zwingend. Ohne geschäftlichen Hebel in Spanien kann trotz über 50% keine Betriebsstätte entstehen.

Aber: Sobald der Mitarbeiter zentrale Funktionen übernimmt (wesentliche Entscheidungen, Vertragsabschlüsse, Teamaufbau in Spanien), ändert sich die Analyse grundlegend.

6. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Wenn Mitarbeiter aus Spanien arbeiten – auch nur zeitweise – sollten Sie:

1. Dokumentation sicherstellen

  • Arbeitsorte und Arbeitstage festhalten

  • Nicht nur vertragliche Regelungen, sondern gelebte Praxis dokumentieren

2. Klare Regelungen treffen

  • Ist der Arbeitsort in Spanien nur geduldet (privater Wunsch)?

  • Oder ist Spanien geschäftlich gewollt?

3. Warnsignale erkennen

  • Kundenbesuche vor Ort

  • Aufbau eines Spanien-Marktes

  • Regelmäßige Vor-Ort-Meetings

  • Serviceerbringung in Spanien → Das sind typische „geschäftliche Gründe“

4. MLI-Überlagerung prüfen (bei DE–ES und AT–ES)

  • Nicht nur den DBA-Originaltext lesen

  • Unbedingt die synthetisierte Fassung konsultieren

Fazit

Die OECD hat Homeoffice im Ausland nicht „verboten“, aber deutlich stärker strukturiert: Unter 50% meist unkritisch, über 50% nur mit sauberem Setup und klarer Begründung.

Bei Deutschland–Spanien und Österreich–Spanien kommt hinzu, dass das DBA bereits teilweise durch das MLI überlagert ist – was in der Beratung zwingend berücksichtigt werden muss.

Die neuen Regeln schaffen mehr Klarheit, erfordern aber auch mehr Sorgfalt in der Planung und Dokumentation von grenzüberschreitenden Arbeitsmodellen

WICHTIG: Natürlich sind in die Betrachtung auch Fragen der Sozialversicherung und der Lohnsteuer mit einzubeziehen.

Auch wenn die OECD die Betriebsstättenproblematik klarer strukturiert hat, ist doch jeder Fall individuell zu beurteilen. Die La Janda Legal SLP hilft Arbeitgebern (und auch Arbeitnehmern) gerne dabei, konkrete Absichten richtig einzuordnen und teure Fehler zu vermeiden.

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Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
  • Förderprogramme und Subventionen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
  • Cross-border-Finanzierungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland oder anderen EU-Staaten

Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
  • Unterstützung bei Immobilienfinanzierungen, inkl. Grundbuchprüfung, NIE, Notarterminen
  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

Mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliches Verständnis, steuerliche Kompetenz und rechtliche Sicherheit in einem bietet – für Ihre Finanzierung in Spanien.

Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

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Unser Service im Überblick:

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  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
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La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

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  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
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  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.