Von Rechtsanwalt Gerald Freund, Inhaber der Kanzlei La Janda Legal SLP
Die steuerpolitische Debatte in Deutschland hat eine neue Qualität erreicht. Was lange als ideologische Randnotiz galt, manifestiert sich nun in konkreten Reformplänen, die das Fundament der privaten Vermögensnachfolge erschüttern könnten. Insbesondere die aktuellen Vorstöße der SPD – oft unter dem Schlagwort „Fairerben“ zusammengefasst – zielen auf eine fundamentale Umgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab. Während die öffentliche Diskussion häufig auf „Superreiche“ fokussiert, offenbart ein Blick ins Detail erhebliche Risiken für den klassischen Mittelstand und private Immobilienbesitzer.
Die Pläne sehen unter anderem vor, die bisherigen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen weitgehend abzuschaffen und durch ein Modell zu ersetzen, das zwar längere Stundungen vorsieht, aber eine deutlich höhere effektive Steuerlast mit sich bringt. Doch auch Privatpersonen geraten ins Visier:
Gefahr für Immobilienbesitzer: Die Forderung nach einem einheitlichen „Lebensfreibetrag“ – oft im Gespräch mit 1 Million Euro – klingt für Durchschnittsverdiener zunächst großzügig. In Ballungszentren wie München, Hamburg oder Berlin deckt dieser Betrag jedoch oft kaum mehr als ein herkömmliches Einfamilienhaus ab. Für Familien, die neben dem Eigenheim noch eine vermietete Wohnung zur Altersvorsorge besitzen, droht eine massive Substanzbesteuerung, die häufig nur durch Veräußerung oder hohe Kredite finanziert werden kann.
Wegfall des Verwandtschaftsbonus: Bestrebungen, die Privilegierung enger Angehöriger (Steuerklasse I) zu lockern, würden die Kernfamilie direkt treffen und die Generationenfolge finanziell erheblich belasten.
Wiedereinführung der Vermögensteuer: Flankiert werden diese Pläne oft durch die Forderung nach einer Revitalisierung der Vermögensteuer, was zu einer dauerhaften Belastung der bereits versteuerten Substanz durch das bloße Halten von Vermögen führen würde.
Ein Blick über den Tellerrand: Erfolgsmodelle in Schweden und Österreich
In der deutschen Diskussion wird bedauerlicherweise kaum gewürdigt, dass andere europäische Nationen bereits gegenteilige Wege mit großem Erfolg beschritten haben. Schweden schaffte die Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits 2004 ab, Österreich folgte 2008.
In Schweden führte dieser Schritt nicht etwa zu einem kollabierenden Sozialstaat, sondern zu einer beispiellosen Renaissance des Unternehmertums. Investitionskapital kehrte ins Land zurück, die Zahl der Unternehmensgründungen stieg, und die Nachfolgeproblematik in Familienbetrieben wurde entschärft. Auch in Österreich hat die Abschaffung gezeigt, dass der bürokratische Aufwand der Steuererhebung oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufkommen stand. Diese Länder haben verstanden, dass der Verzicht auf eine Substanzbesteuerung beim Generationenwechsel die wirtschaftliche Dynamik befeuert und Standorte langfristig sichert. Dass in Deutschland stattdessen über Verschärfungen debattiert wird, ist ein fatales Signal im internationalen Wettbewerb.
Jenseits der Steuer: Die Komplexität des Vermögensübergangs
Über die reine Steuerlast hinaus wird oft übersehen, dass eine fundierte Planung des Vermögensübergangs gerade für Familien essenziell ist, die sich nicht im Bereich der „Superreichen“ bewegen. Wer heute ein abbezahltes Einfamilienhaus und eine solide Altersvorsorge besitzt, überschreitet die aktuell diskutierten Freibeträge bereits signifikant. In solchen „normalen“ Verhältnissen kann fehlende Planung fatale Folgen haben:
Existenzgefährdung: Wenn die Steuerlast aus illiquidem Vermögen (etwa Immobilien) gezahlt werden muss, droht der Zwangsverkauf des Elternhauses.
Patchwork-Konstellationen: In modernen Familienstrukturen ist die gesetzliche Erbfolge oft unzureichend oder führt zu Ergebnissen, die dem Willen des Erblassers widersprechen. Ohne präzise testamentarische Gestaltung und steuerliche Optimierung entstehen häufig Erbengemeinschaften, die faktisch handlungsunfähig sind und bei denen hohe Steuerlasten die verbleibende Substanz schwächen.
Diese Entwicklungen heizen die seit Jahren bestehende Auswanderungswelle weiter an. Es sind nicht mehr nur Rentner, die ihren Lebensabend im Süden verbringen wollen. Wir beobachten eine „Flucht der Leistungsträger“: Junge Besserverdiener, digitale Nomaden und Inhaber mittelständischer Unternehmen suchen Standorte, die Leistung nicht bestrafen, sondern durch steuerliche Stabilität belohnen.
Spanien als strategischer Gegenentwurf: Regionale Privilegien im Fokus
Entgegen der landläufigen Meinung ist Spanien für Residenten keineswegs ein Hochsteuerland – sofern man die richtige Region wählt. Durch die weitgehende Autonomie der Regionen (Comunidades Autónomas) ist ein Wettbewerb entstanden, von dem deutsche Auswanderer massiv profitieren können.
Madrid & Andalusien: Diese Regionen haben die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Ehegatten und Kinder nahezu vollständig abgeschafft (durch Bonifikationen von 99 % oder 100 %). Wer hier ansässig ist, kann Vermögen innerhalb der Familie praktisch steuerfrei übertragen.
Comunidad Valenciana & Balearen: Auch hier wurden in den letzten zwei Jahren umfassende Reformen umgesetzt, die Mallorca, Ibiza und die Costa Blanca steuerlich wieder konkurrenzfähig gemacht haben.
Wirtschaftliche Anreize: Das sogenannte „Beckham-Law“ erlaubt es Zuziehenden, für einen Zeitraum von sechs Jahren zu einem Pauschalsteuersatz von 24 % besteuert zu werden, was insbesondere für hochqualifizierte Angestellte und bestimmte Unternehmerstrukturen hochattraktiv ist.
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Ein Aspekt, der in der Beratung oft für Erstaunen sorgt, ist die Möglichkeit, durch die Wahl des Wohnsitzes in Spanien sogar die starren Regeln des Pflichtteilsrechts zu modifizieren. Während das deutsche Recht den Pflichtteil als unverrückbare Mindestbeteiligung schützt, bietet das spanische Foralrecht (Derecho Foral) in bestimmten Regionen – insbesondere in Navarra – eine faszinierende Option.
In Navarra existiert die sogenannte „Legítima Navarra“, die rein formaler Natur ist. Sie besteht lediglich aus der Zuweisung von „fünf Pfennigen“ oder „einem Joch Land“ – faktisch bedeutet dies eine Testierfreiheit von nahezu 100 %. Wer dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet und die entsprechende regionale Rechtsstellung (vecindad civil) erwirbt, kann unliebsame Pflichtteilsansprüche legal und effektiv umgehen. Dies ist ein Instrument, das weit über die rein steuerliche Planung hinausgeht und gerade in zerstrittenen Patchwork-Situationen den nötigen Gestaltungsspielraum bietet.
Die Hürde des Wegzugs: § 6 AStG und seine Überwindung
Natürlich ist der Wegzug aus Deutschland kein Selbstläufer. Der deutsche Fiskus versucht, stille Reserven bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1 %) durch die Wegzugsbesteuerung zu erfassen. Es wird ein fiktiver Verkauf fingiert, der sofortige Liquidität erfordert.
Doch es gibt fundierte Lösungsansätze:
Stundungsmodelle: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer zinslos gestundet werden.
Umstrukturierungen: Durch die Umwandlung von Kapital- in Personengesellschaften oder die Nutzung von Holding-Strukturen im Vorfeld des Wegzugs lässt sich die Belastung oft neutralisieren.
Vorfeldplanung: Eine rechtzeitige Schenkung unter Ausnutzung der noch bestehenden deutschen Freibeträge vor dem eigentlichen Wegzug kann die Basis für die spätere steuerfreie spanische Nachfolge legen.
Fazit
Die Zeit der Abwarten-Mentalität ist vorbei. Die steuerliche Erosion in Deutschland zwingt zum Handeln – und das gilt keineswegs nur für Multimillionäre. Spanien bietet nicht nur Sonne und Lebensqualität, sondern – bei professioneller Begleitung – einen rechtssicheren Rahmen für den Schutz Ihres Lebenswerks und die geordnete Zukunft Ihrer Familie.
Gerne analysieren wir in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei La Janda Legal SLP, welche Region Spaniens für Ihre individuelle Familien- und Vermögenssituation die optimale Lösung bietet.
Ihr Gerald Freund
Rechtsanwalt