La Janda Legal S.L.P.

Treuhandservice

La Janda Legal S.L.P.

Treuhand-
service

Sichern Sie Ihre Investition

Als Käufer einer Immobilie in Spanien werden Sie regelmäßig aufgefordert, einen „contrato privado“ oder auch „contrato de arras“, also einen dem notariellen Kaufvertrag vorgelagerten, privatschriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.

Hierbei handelt es sich bereits um einen vollständig wirksamen Kaufvertrag. In der Regel verpflichtet sich der Käufer, eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises zu leisten, wobei diese Zahlung nach spanischer Gepflogenheitt regelmäßig direkt an den Verkäufer gezahlt werden soll.

Gemäß Art. 1.454 Código Civil wird dabei vereinbart, dass sich beide Vertragsparteien noch vom Vertrag lösen können, wobei der Käufer seine Anzahlung zu Gunsten des Verkäufers verliert, wenn er sich ohne entsprechenden Grund nicht an den Vertrag hält, während der Verkäufer das doppelte der Anzahlung an den Käufer zurückzahlen muss.

Das Problem? Für den Käufer ungewohnt, soll er die Anzahlung direkt an den Verkäufer leisten. Dies ist mit nicht unerheblichen Risiken verbunden, denn der Käufer erhält zumeist keinerlei Absicherung für seine Zahlung. Seine Anzahlung wird Bestandteil des Vermögens des Verkäufers, ohne dass der Kaufvertrag über die Immobilie bereits mittels notarieller Urkunde formalisiert wurde und bevor der Käufer Eigentümer der Immobilie geworden ist.

Beispiele für mögliche Risiken / Probleme:

  • Gläubiger des Verkäufers ver- oder behindern den notariellen Abschluss des Verkaufs und pfänden die Anzahlung;
  • der eigentlich gutwillige Verkäufer kann den notariellen Kaufvertrag nicht (mehr) abschließen, zum Beispiel infolge von Krankheit (Schlaganfall, Demenz) oder sogar infolge Versterbens;
  • der böswillige Verkäufer „verschwindet“ mit der Anzahlung und taucht unter.

Der Treuhandservice der La Janda Legal SLP bietet Ihnen als Käufer den gewünschten Schutz, andererseits dem Verkäufer aber gleichfalls ausreichende Sicherheit.

 

Treuhandservice der La Janda Legal SLP

Wie funktioniert die Absicherung?

Und wie funktioniert nun der Treuhandservice der La Janda Legal SLP? Dies geschieht durch den Abschluss eines so genannten ‚contrato des escrow‘, also eines Treuhand-Hinterlegungsvertrages, zwischen Verkäufer und Käufer auf der einen, und dem Treuhänder, also der La Janda Legal SLP, auf der anderen Seite. Es ist ein dreiseitiger Vertrag eigener Art, der im spanischen Zivilgesetzbuch keine ausdrückliche Erwähnung findet. Der Grundgedanke entstammt dem angelsächsischen Rechtskreis.

Verkäufer und Käufer verpflichten sich im privaten Kaufvertrag zum Abschluss eines Escrow-Vertrages mit der La Janda Legal SLP. Zugleich wird festgelegt, dass der Käufer seine Anzahlung an den Treuhänder zahlt, der seinerseits den Betrag an den Verkäufer auszahlt, sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen wird oder der Vertragsverstoß des Käufers einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt ist. Anderenfalls erfolgt eine Rückzahlung an den Käufer.

Eine Vermengung der Anzahlung mit dem Vermögen des Verkäufers vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages wird damit verhindert.Gläubiger des Verkäufers können keinen Zugriff auf die Anzahlung nehmen. Im Falle einer Nichtunterzeichnung des notariellen Kaufvertrages durch den Verkäufer kann der Betrag problemlos an den Käufer zurückgezahlt werden, ohne dass es durch Krankheit, Tod oder böswilliges Verhalten des Verkäufers zu Problemen kommen kann.

Durch die Nutzung unseres Treuhandservice können Käufer einer Immobilie in Spanien eine ähnliche Sicherheit erreichen, wie Sie die notarielle Abwicklung in Deutschland bietet. Dabei beträgt das Honorar für unseren Service lediglich 3,0 Prozent des hinterlegten Betrages zuzüglich 21% Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Bankspesen.

Wie ist der Ablauf?

Schritt 1:

Verkäufer und Käufer schließen einen privaten Kaufvertrag und vereinbaren, dass die vom Käufer zu leistende Anzahlung unter Nutzung unseres Treuhandservice gezahlt wird.

Hierzu wird folgende Formulierung in den Privatvertrag aufgenommen:

Die vom Käufer zu leistende Anzahlung wird unter Nutzung des Treuhandservice der La Janda Legal S.L.P. mit Sitz in der Calle Emilia Pardo Bazán número 9, 11140 Conil de la Frontera, CIF: B72359078, abgewickelt. Hierzu werden Verkäufer und Käufer einen entsprechenden Vertrag mit der La Janda Legal S.L.P. abschließen, dessen Kosten der Käufer zu tragen hat.

La arras a pagar por el comprador se tramitará mediante el servicio de escrow de La Janda Legal S.L.P., sita en la calle Emilia Pardo Bazán número 9, 11140 Conil de la Frontera, CIF: B72359078. Para ello, el vendedor y el comprador celebrarán el correspondiente contrato con La Janda Legal S.L.P., cuyos gastos correrán a cargo del comprador.

The deposit to be paid by the buyer will be processed using the escrow service of La Janda Legal S.L.P., located at Calle Emilia Pardo Bazán número 9, 11140 Conil de la Frontera, CIF: B72359078. For this purpose, the seller and the buyer will conclude a corresponding contract with La Janda Legal S.L.P., the costs of which will be borne by the buyer.

Schritt 2:

Verkäufer und Käufer schließen mit der La Janda Legal S.L.P. einen contrato de escrow. Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Käufer die von ihm zu leistende Anzahlung auf ein hierfür von der La Janda Legal S.L.P. bereit gehaltenes Bankkonto überweist. Grundlage des contrato de escrow ist der von den Parteien geschlossene private Immobilienkaufvertrag.

Der Vertrag sieht vor, dass die La Janda Legal S.L.P. den vom Käufer hinterlegten Betrag an den Verkäufer auszahlt, sobald der den Kaufvertrag beurkundende Notar oder der Käufer mitteilt, dass der Vertrag unterschrieben wurde.

Im Weiteren regelt der Vertrag, dass, wenn es innerhalb der im contrato de escrow vorgesehenen Zeitspanne, die mit dem privaten Immobilienkaufvertrag übereinstimmt, nicht zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages kommt, Verkäufer und Käufer die aus ihrer Sicht hierzu führenden Gründe mitteilen. Stimmen Verkäufer und Käufer in der Bewertung überein, so erfolgt eine Auszahlung des hinterlegten Betrages entweder an den Verkäufer oder an den Käufer, je nachdem, wer für den Abbruch des Kaufs verantwortlich ist. Können sich Verkäufer und Käufer nicht einigen, so werden sie eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, an wen der hinterlegte Betrag auszuzahlen ist. Die Kosten dieses Verfahrens trägt diejenige Partei, die die Auszahlung an sich nicht beanspruchen kann.

Der Käufer erhält von der La Janda Legal S.L.P. eine Honorarrechnung über die zu erbringende Dienstleistung.

Schritt 3:

Der Käufer überweist die von ihm zu leistende Anzahlung auf das im contrato de escrow genannte Bankkonto der La Janda Legal S.L.P. Erfolgt die Überweisung aus einem anderen Land als Spanien, so wird der Käufer der La Janda Legal S.L.P. die Herkunft der Mittel nachweisen und die Details der Bankverbindung nennen, von der die Überweisung vorgenommen wurde, damit die La Janda Legal S.L.P. ihrerseits die Verpflichtungen nach den Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie anderer Vorschriften ordnungsgemäß erfüllen kann.

Ferner überweist der Käufer das vereinbarte Honorar an die La Janda Legal S.L.P..

Nach Eingang der Zahlung des Käufers bestätigt die La Janda Legal S.L.P. Verkäufer und Käufer die ordnungsgemäße Zahlung der im privaten Kaufvertrag vereinbarten Anzahlung und deren Buchung auf dem im Vertrag vereinbarten Bankkonto.

Schritt 4:

Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages teilt der beurkundende Notar oder der Käufer der La Janda Legal S.L.P. in der im Vertrag vereinbarten Art und Weise mit, dass der Kaufvertrag geschlossen wurde und damit die Voraussetzung für die Auszahlung des hinterlegten Betrages gegeben ist.

Die Landa Legal Legal S.L.P. händigt sodann durch eigene Mitarbeiter oder sonstige beauftragte Personen dem Verkäufer einen bestätigtn Bankscheck einer spanischen Bank über den hinterlegten Betrag aus, oder die Auszahlung erfolgt mittels Sofort-Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers. In diesem Fall sendet die La Janda Legal S.L.P. Verkäufer und Käufer unmittelbar nach Vornahme der Überweisung eine entsprechende Quittung ihrer Bank per e-Mail.

Schritt 5:

Der notarielle Kaufvertrag wurde nicht innerhalb der im Vertrag hierfür festgelegten Frist abgeschlossen oder Verkäufer oder Käufer teilen schriftlich mit, dass sie den Vertrag nicht mehr abschließen werden.

Tritt dieser Fall ein, wird die La Janda Legal S.L.P. Verkäufer und Käufern auffordern, binnen einer Frist von fünf Werktagen ab Zugang der Aufforderung mitzuteilen, ob sie einer Auszahlung des hinterlegten Betrages an die jeweils andere Partei zustimmen.

Sofern die Erklärungen übereinstimmen, wird die La Janda Legal S.L.P. die Auszahlung an die danach berechtigte Partei binnen weiterer fünf Werktage vornehmen. Anderenfalls teilt die La Janda Legal S.L.P. den Vertragsparteien mit, dass keine Übereinstimmung erzielt wurde, und fordert die Beteiligten auf, eine gerichtliche Klärung der Berechtigung herbeizuführen. Nach Vorliegen der gerichtlichen Bestimmung des Berechtigten nimmt die La Janda Legal S.L.P. die Auszahlung des hinterlegten Betrages an die gerichtlich bestimmte Partei vor.

Neuigkeiten aus der Welt der Spanienimmobilien

TEAC verschärft Steuerpflicht für Beckham-Gesetz-Nutzer: Fiktive Miete auch auf den Hauptwohnsitz

TEAC verschärft Steuerpflicht für Beckham-Gesetz-Nutzer: Fiktive Miete auch auf den Hauptwohnsitz

Das Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC) hat am 17. Juli 2025 eine Entscheidung veröffentlicht (RG 3697/2025), die für internationale Fachkräfte in Spanien erhebliche Folgen hat.
Steuerpflichtige, die das Beckham-Gesetz (Sonderregelung für zugezogene Arbeitnehmer, Art. 93 IRPF) nutzen, müssen künftig die fiktive Miete (imputación de rentas inmobiliarias) für ihre spanische Immobilie auch dann versteuern, wenn diese als Hauptwohnsitz dient.

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Personalsuche

Personalsuche in Spanien –
mit rechtlicher Klarheit und kulturellem Feingefühl

Wer in Spanien erfolgreich Mitarbeiter gewinnen möchte, muss nicht nur die richtigen Kandidaten finden – sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und kulturelle Unterschiede respektieren. Denn der spanische Arbeitsmarkt folgt eigenen Regeln – formell, sozial und juristisch.

Gerade für international aufgestellte Unternehmen oder deutsche Arbeitgeber mit Niederlassung in Spanien stellt die Rekrutierung vor Ort eine besondere Herausforderung dar: Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Löhne, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen – all das unterscheidet sich oft deutlich vom deutschen System.

Was in Deutschland üblich ist, kann in Spanien unzulässig oder schlicht unverständlich sein.

Zudem erwarten viele Bewerber – insbesondere aus dem Ausland – eine transparente Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im spanischen Arbeitsrecht.

La Janda Legal SLP:
Rechtssichere Begleitung bei der Personalsuche in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit tiefem Verständnis für interkulturelle Arbeitsbeziehungen und rechtliche Strukturierung von Arbeitsverhältnissen begleiten wir Unternehmen und Arbeitgeber umfassend bei der Personalsuche in Spanien – ob im Rahmen einer Expansion, Firmengründung oder internationalen Projektstruktur.

Unser Service rund um Personalgewinnung und Arbeitsrecht in Spanien:

  • Beratung zur rechtskonformen Personalsuche: lokale Besonderheiten, Stellenanzeigen, Auswahlprozesse
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, inkl. Boni, Zielvereinbarungen, Probezeiten und Kündigungsklauseln
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung (alta en la Seguridad Social, cotización etc.)
  • Aufklärung ausländischer Bewerber über das spanische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (z. B. bei Relocation)
  • Begleitung bei der Einstellung von EU- und Drittstaatenangehörigen (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis)
  • Lohnbuchhaltung (nóminas), Meldungen und Beiträge
  • Beratung bei Entsendungen oder hybriden Arbeitsmodellen (z. B. Remote-Arbeit aus Spanien)
  • Arbeitgeber-Compliance und Datenschutz im Personalbereich

Gutes Personal findet man nicht nur mit einem guten Angebot – sondern mit Klarheit, Struktur und Vertrauen.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite gelingt die Personalsuche nicht nur rechtssicher – sondern auch professionell und kulturell sensibel. Wir sprechen die Sprache Ihrer Bewerber – juristisch wie menschlich.

Selbständigkeit Existenzgründung

Selbständig in Spanien –
gut gestartet ist halb gewonnen

Der Schritt in die Selbständigkeit in Spanien bietet viele Chancen – ob als Freiberufler, Dienstleister, Handwerker oder digitaler Nomade. Doch der Weg dorthin ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint: Denn wer in Spanien unternehmerisch tätig sein will, muss von Anfang an rechtlich und steuerlich alles richtig machen – sonst drohen Nachzahlungen, Strafen oder spätere Hürden beim Wachstum.

Die ersten Wochen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

Bereits vor dem ersten Auftrag oder der ersten Rechnung müssen wichtige Weichen gestellt werden:

  • Anmeldung als autónomo beim spanischen Finanzamt (AEAT)
  • Eintragung in das spanische Sozialversicherungssystem (Seguridad Social)
  • Auswahl der richtigen Besteuerungsform und Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE-Code)
  • Klärung von Umsatzsteuerpflicht (IVA) und ggf. Sonderregelungen
  • Eröffnung eines Geschäftskontos und korrekte Rechnungsstellung
  • Gegebenenfalls internationale Steuerabstimmung, z. B. mit Deutschland

Ein kleiner Fehler am Anfang kann zu hohen Nachforderungen, Sperren im System oder Rückfragen der Behörden führen – ganz zu schweigen von unnötigem bürokratischem Stress.

La Janda Legal SLP:
Wir bringen Ihre Selbständigkeit sicher auf Kurs

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit Fokus auf internationale Mandate begleiten wir Gründer und Selbständige von Anfang an – rechtssicher, steuerlich fundiert und praxisnah.

Unser Leistungsangebot für Selbständige in Spanien:

  • Gründungsberatung & Strukturierung: Welche Rechtsform passt zu Ihnen – autónomo oder SL?
  • Anmeldung beim Finanzamt und bei der Seguridad Social – vollständig und fehlerfrei
  • Steuerliche Registrierung (inkl. IAE, VAT-Nummer, Formular 036/037)
  • Beratung zu Rechnungsstellung, IVA, Retenciones und Buchhaltungspflichten
  • Laufende steuerliche Betreuung: Quartalsmeldungen (Mod. 130, 303), Jahresabschlüsse, Einkommensteuer
  • Buchhaltung und Lohnabrechnung, auch mit Personal (nóminas, seguridad social, contratos)
  • Vertretung gegenüber spanischen Finanz- und Sozialbehörden

Selbständig sein heißt: frei entscheiden – aber nicht planlos starten.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite haben Sie von Beginn an einen erfahrenen Partner, der die Spielregeln kennt – und Ihnen den Rücken freihält. Wir kümmern uns um Bürokratie, Steuern und Vorschriften – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Business.

Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
reibungslos ankommen mit La Janda Legal SLP

Ein beruflicher Wechsel nach Spanien ist für Führungskräfte oft mehr als nur ein Karriereschritt – er ist auch ein bedeutender Einschnitt im privaten Leben. Neue Sprache, neues Rechtssystem, neue Strukturen. Und während das Unternehmen schon den Starttermin kennt, ist im Hintergrund noch vieles offen: Aufenthaltsgenehmigung, Steuern, Schule, Wohnort, Anmeldung, Verträge, Versicherung, Bankkonto und vieles mehr.

Relocation ist kein Umzug – es ist ein gesamter Lebensneustart

Gerade für international versetzte Fach- und Führungskräfte und ihre Familien birgt der Wechsel nach Spanien organisatorische, rechtliche und kulturelle Hürden:

  • Beantragung von NIE-Nummer, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung
  • Steuerliche Registrierung und Prüfung von Doppelbesteuerungsrisiken
  • Anmietung oder Kauf einer Immobilie inklusive Vertragsprüfung
  • Schul- und Kita-Anmeldung der Kinder
  • Familienrechtliche Fragen (z. B. Eheverträge, Sorgerechtsregelungen)
  • Verträge mit Versorgern, Banken und Versicherungen
  • Integration von mitreisenden Familienangehörigen

Ohne professionelle Begleitung entstehen schnell unnötige Verzögerungen, Missverständnisse mit Behörden oder Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen – rechtlich, steuerlich und emotional.

La Janda Legal SLP:
Ihr Partner für einen professionellen Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Relocation-Beratung für Führungskräfte und internationale Familien verstehen wir die Herausforderungen – und haben die Lösungen.

Unser Relocation-Service auf einen Blick:

  • Persönliche Beratung zu Einreise, Aufenthalt und Steuerpflicht
  • Komplette Begleitung bei Behördenwegen (NIE, Empadronamiento, Seguridad Social)
  • Juristische Absicherung bei Miet- oder Kaufverträgen
  • Steuerliche Strukturierung bei internationalen Einkünften und Vermögen
  • Beratung zu Kindergarten-, Schul- und Versicherungswahl
  • Unterstützung bei der Integration der Familie und Alltagsorganisation
  • Ansprechpartner auf Deutsch, Spanisch und Englisch

Wir sorgen dafür, dass Sie in Spanien nicht nur ankommen – sondern wirklich starten können.

Ob alleinreisende Führungskraft oder Familie mit Schulkindern – mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen, mehrsprachigen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur Recht und Steuern versteht, sondern auch Menschen, Kulturen und Übergänge.

Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
  • Förderprogramme und Subventionen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
  • Cross-border-Finanzierungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland oder anderen EU-Staaten

Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
  • Unterstützung bei Immobilienfinanzierungen, inkl. Grundbuchprüfung, NIE, Notarterminen
  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

Mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliches Verständnis, steuerliche Kompetenz und rechtliche Sicherheit in einem bietet – für Ihre Finanzierung in Spanien.

Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Gründer und Unternehmen bei jedem Schritt – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Ob Start-up, Unternehmensnachfolge, Holdingstruktur oder Expansion: Wir denken nicht nur an heute, sondern an morgen.

Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
  • Erstellung von Satzung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsstruktur
  • Steuerliche Optimierung unter Einbeziehung des DBA Deutschland–Spanien
  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
  • Laufende steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkenntnis – für eine stabile und skalierbare Unternehmensbasis in Spanien.

La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

  • Individuelle Auswanderungsberatung (privat & beruflich)
  • Analyse Ihrer Steuerpflicht in Deutschland und Spanien (inkl. DBA)
  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
  • Beratung zu Sozialversicherung, Renten & Krankenversicherung
  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.