La Janda Legal S.L.P.

Treuhandservice

La Janda Legal S.L.P.

Treuhand-
service

Sichern Sie Ihre Investition

Als Käufer einer Immobilie in Spanien werden Sie regelmäßig aufgefordert, einen “contrato privado” oder auch “contrato de arras”, also einen dem notariellen Kaufvertrag vorgelagerten, privatschriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.

Hierbei handelt es sich bereits um einen vollständig wirksamen Kaufvertrag. In der Regel verpflichtet sich der Käufer, eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises zu leisten, wobei diese Zahlung nach spanischer Gepflogenheitt regelmäßig direkt an den Verkäufer gezahlt werden soll.

Gemäß Art. 1.454 Código Civil wird dabei vereinbart, dass sich beide Vertragsparteien noch vom Vertrag lösen können, wobei der Käufer seine Anzahlung zu Gunsten des Verkäufers verliert, wenn er sich ohne entsprechenden Grund nicht an den Vertrag hält, während der Verkäufer das doppelte der Anzahlung an den Käufer zurückzahlen muss.

Das Problem? Für den Käufer ungewohnt, soll er die Anzahlung direkt an den Verkäufer leisten. Dies ist mit nicht unerheblichen Risiken verbunden, denn der Käufer erhält zumeist keinerlei Absicherung für seine Zahlung. Seine Anzahlung wird Bestandteil des Vermögens des Verkäufers, ohne dass der Kaufvertrag über die Immobilie bereits mittels notarieller Urkunde formalisiert wurde und bevor der Käufer Eigentümer der Immobilie geworden ist.

Beispiele für mögliche Risiken / Probleme:

  • Gläubiger des Verkäufers ver- oder behindern den notariellen Abschluss des Verkaufs und pfänden die Anzahlung;
  • der eigentlich gutwillige Verkäufer kann den notariellen Kaufvertrag nicht (mehr) abschließen, zum Beispiel infolge von Krankheit (Schlaganfall, Demenz) oder sogar infolge Versterbens;
  • der böswillige Verkäufer “verschwindet” mit der Anzahlung und taucht unter.

Der Treuhandservice der La Janda Legal SLP bietet Ihnen als Käufer den gewünschten Schutz, andererseits dem Verkäufer aber gleichfalls ausreichende Sicherheit.

 

Treuhandservice der La Janda Legal SLP

Wie funktioniert die Absicherung?

Und wie funktioniert nun der Treuhandservice der La Janda Legal SLP? Dies geschieht durch den Abschluss eines so genannten ‘contrato des escrow’, also eines Treuhand-Hinterlegungsvertrages, zwischen Verkäufer und Käufer auf der einen, und dem Treuhänder, also der La Janda Legal SLP, auf der anderen Seite. Es ist ein dreiseitiger Vertrag eigener Art, der im spanischen Zivilgesetzbuch keine ausdrückliche Erwähnung findet. Der Grundgedanke entstammt dem angelsächsischen Rechtskreis.

Verkäufer und Käufer verpflichten sich im privaten Kaufvertrag zum Abschluss eines Escrow-Vertrages mit der La Janda Legal SLP. Zugleich wird festgelegt, dass der Käufer seine Anzahlung an den Treuhänder zahlt, der seinerseits den Betrag an den Verkäufer auszahlt, sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen wird oder der Vertragsverstoß des Käufers einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt ist. Anderenfalls erfolgt eine Rückzahlung an den Käufer.

Eine Vermengung der Anzahlung mit dem Vermögen des Verkäufers vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages wird damit verhindert.Gläubiger des Verkäufers können keinen Zugriff auf die Anzahlung nehmen. Im Falle einer Nichtunterzeichnung des notariellen Kaufvertrages durch den Verkäufer kann der Betrag problemlos an den Käufer zurückgezahlt werden, ohne dass es durch Krankheit, Tod oder böswilliges Verhalten des Verkäufers zu Problemen kommen kann.

Durch die Nutzung unseres Treuhandservice können Käufer einer Immobilie in Spanien eine ähnliche Sicherheit erreichen, wie Sie die notarielle Abwicklung in Deutschland bietet. Dabei beträgt das Honorar für unseren Service lediglich 3,0 Prozent des hinterlegten Betrages zuzüglich 21% Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Bankspesen.

Wie ist der Ablauf?

Schritt 1:

Verkäufer und Käufer schließen einen privaten Kaufvertrag und vereinbaren, dass die vom Käufer zu leistende Anzahlung unter Nutzung unseres Treuhandservice gezahlt wird.

Hierzu wird folgende Formulierung in den Privatvertrag aufgenommen:

Die vom Käufer zu leistende Anzahlung wird unter Nutzung des Treuhandservice der La Janda Legal S.L.P. mit Sitz in der Calle Emilia Pardo Bazán número 9, 11140 Conil de la Frontera, CIF: B72359078, abgewickelt. Hierzu werden Verkäufer und Käufer einen entsprechenden Vertrag mit der La Janda Legal S.L.P. abschließen, dessen Kosten der Käufer zu tragen hat.

La arras a pagar por el comprador se tramitará mediante el servicio de escrow de La Janda Legal S.L.P., sita en la calle Emilia Pardo Bazán número 9, 11140 Conil de la Frontera, CIF: B72359078. Para ello, el vendedor y el comprador celebrarán el correspondiente contrato con La Janda Legal S.L.P., cuyos gastos correrán a cargo del comprador.

The deposit to be paid by the buyer will be processed using the escrow service of La Janda Legal S.L.P., located at Calle Emilia Pardo Bazán número 9, 11140 Conil de la Frontera, CIF: B72359078. For this purpose, the seller and the buyer will conclude a corresponding contract with La Janda Legal S.L.P., the costs of which will be borne by the buyer.

Schritt 2:

Verkäufer und Käufer schließen mit der La Janda Legal S.L.P. einen contrato de escrow. Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Käufer die von ihm zu leistende Anzahlung auf ein hierfür von der La Janda Legal S.L.P. bereit gehaltenes Bankkonto überweist. Grundlage des contrato de escrow ist der von den Parteien geschlossene private Immobilienkaufvertrag.

Der Vertrag sieht vor, dass die La Janda Legal S.L.P. den vom Käufer hinterlegten Betrag an den Verkäufer auszahlt, sobald der den Kaufvertrag beurkundende Notar oder der Käufer mitteilt, dass der Vertrag unterschrieben wurde.

Im Weiteren regelt der Vertrag, dass, wenn es innerhalb der im contrato de escrow vorgesehenen Zeitspanne, die mit dem privaten Immobilienkaufvertrag übereinstimmt, nicht zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages kommt, Verkäufer und Käufer die aus ihrer Sicht hierzu führenden Gründe mitteilen. Stimmen Verkäufer und Käufer in der Bewertung überein, so erfolgt eine Auszahlung des hinterlegten Betrages entweder an den Verkäufer oder an den Käufer, je nachdem, wer für den Abbruch des Kaufs verantwortlich ist. Können sich Verkäufer und Käufer nicht einigen, so werden sie eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, an wen der hinterlegte Betrag auszuzahlen ist. Die Kosten dieses Verfahrens trägt diejenige Partei, die die Auszahlung an sich nicht beanspruchen kann.

Der Käufer erhält von der La Janda Legal S.L.P. eine Honorarrechnung über die zu erbringende Dienstleistung.

Schritt 3:

Der Käufer überweist die von ihm zu leistende Anzahlung auf das im contrato de escrow genannte Bankkonto der La Janda Legal S.L.P. Erfolgt die Überweisung aus einem anderen Land als Spanien, so wird der Käufer der La Janda Legal S.L.P. die Herkunft der Mittel nachweisen und die Details der Bankverbindung nennen, von der die Überweisung vorgenommen wurde, damit die La Janda Legal S.L.P. ihrerseits die Verpflichtungen nach den Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie anderer Vorschriften ordnungsgemäß erfüllen kann.

Ferner überweist der Käufer das vereinbarte Honorar an die La Janda Legal S.L.P..

Nach Eingang der Zahlung des Käufers bestätigt die La Janda Legal S.L.P. Verkäufer und Käufer die ordnungsgemäße Zahlung der im privaten Kaufvertrag vereinbarten Anzahlung und deren Buchung auf dem im Vertrag vereinbarten Bankkonto.

Schritt 4:

Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages teilt der beurkundende Notar oder der Käufer der La Janda Legal S.L.P. in der im Vertrag vereinbarten Art und Weise mit, dass der Kaufvertrag geschlossen wurde und damit die Voraussetzung für die Auszahlung des hinterlegten Betrages gegeben ist.

Die Landa Legal Legal S.L.P. händigt sodann durch eigene Mitarbeiter oder sonstige beauftragte Personen dem Verkäufer einen bestätigtn Bankscheck einer spanischen Bank über den hinterlegten Betrag aus, oder die Auszahlung erfolgt mittels Sofort-Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers. In diesem Fall sendet die La Janda Legal S.L.P. Verkäufer und Käufer unmittelbar nach Vornahme der Überweisung eine entsprechende Quittung ihrer Bank per e-Mail.

Schritt 5:

Der notarielle Kaufvertrag wurde nicht innerhalb der im Vertrag hierfür festgelegten Frist abgeschlossen oder Verkäufer oder Käufer teilen schriftlich mit, dass sie den Vertrag nicht mehr abschließen werden.

Tritt dieser Fall ein, wird die La Janda Legal S.L.P. Verkäufer und Käufern auffordern, binnen einer Frist von fünf Werktagen ab Zugang der Aufforderung mitzuteilen, ob sie einer Auszahlung des hinterlegten Betrages an die jeweils andere Partei zustimmen.

Sofern die Erklärungen übereinstimmen, wird die La Janda Legal S.L.P. die Auszahlung an die danach berechtigte Partei binnen weiterer fünf Werktage vornehmen. Anderenfalls teilt die La Janda Legal S.L.P. den Vertragsparteien mit, dass keine Übereinstimmung erzielt wurde, und fordert die Beteiligten auf, eine gerichtliche Klärung der Berechtigung herbeizuführen. Nach Vorliegen der gerichtlichen Bestimmung des Berechtigten nimmt die La Janda Legal S.L.P. die Auszahlung des hinterlegten Betrages an die gerichtlich bestimmte Partei vor.

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