Viele Personen mit höheren Einkommen aus Erwerbstätigkeit würden gerne weniger Steuern bezahlen oder auch einfach nur im sonnigen Süden Europas leben, können oder wollen aber ihre steuerliche Ansässigkeit in Deutschland nicht beenden, zum Beispiel wegen der restriktiven Regeln des Einkommensteuer- und des Außensteuergesetzes – Stichworte „Entstrickung“ und „Wegzugsbesteuerung“.

Gibt es eine Möglichkeit, dies auf legalem Weg zu realisieren?

Ja, die gibt es: Spanien hat mit Wirkung ab 1. Januar 2023 gesetzliche Rahmenbedingungen des Artikel 93 IRPF (spanisches Einkommensteuergesetz) erheblich verbessert, die allgemein unter dem Begriff „Ley Beckham“ bekannt sind.

1. Das Ergebnis zuerst

Weil es so schön ist, soll das Ergebnis zuerst genannt werden.

Es ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich, mit seiner Familie nach Spanien zu ziehen, dort ganzjährig zu leben, und auf seine laufenden Einkünfte aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer, als Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft, oder – unter bestimmten Voraussetzungen – als Selbständiger pauschal 24% (bis zu einem Jahresbetrag von 600.000 Euro, darüber 47%) Einkommensteuer zu bezahlen.

Andere Einkünfte als Arbeitseinkommen, die außerhalb Spaniens erzielt werden, sind in Spanien nicht zu versteuern. Spanische Kapitalerträge werden mit 19% bis 28% besteuert.

Leider ist die Anwendung des Artikel 93 IRPF auf das erste Jahr des Umzugs nach Spanien und die folgenden fünf Jahre begrenzt.

2. Welche Voraussetzungen gibt es?

Damit Sie in den Genuss der Vergünstigungen des Artikel 93 IRPF kommen können, müssen einige wenige Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie dürfen in den letzten fünf Jahren vor dem Jahr des Umzugs nach Spanien nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein. Die Nationalität spielt keine Rolle. Es können also auch Spanier, die in den letzten Jahren im Ausland gelebt haben, von der Regelung des Artikel 93 IRPF profitieren.
  2. Der Umzug nach Spanien erfolgt
        A) als Arbeitnehmer
             a) eines spanischen Unternehmens;
             b) aufgrund Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber;
             c) eines ausländischen Arbeitgebers mit ausschließlicher Online-Tätigkeit;
        B) als Geschäftsführer („Administrator“) einer spanischen Kapitalgesellschaft;
        C) als selbständig Tätiger („autónomo“)
             a) mit innovativer Aktivität, die für Spanien von speziellem Interesse ist;
             b)  als hochqualifizierter Fachmann für spanische Start-Up’s.
  3. Die Anmeldung muss innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Umzug erfolgen.

3. Gibt es in Spanien nicht eine Vermögenssteuer?

Ja, in Spanien gibt es eine Vermögenssteuer und seit dem Jahr 2022 zusätzlich eine Steuer auf so genannte große Vermögen (die „normale“ Vermögensteuer wird auf diese Steuer angerechnet).

In einigen Regionen, zum Beispiel Andalusien oder Madrid (Mallorca plant dies), ist die „normale“ Vermögensteuer durch gesetzliche Regelungen außer Kraft gesetzt, so dass im Ergebnis nur Vermögen über 3.700.000 Euro besteuert wird.

Personen, die unter der Anwendung des Artikel 93 IRPF in Spanien leben, werden aber „nur“ hinsichtlich ins Spanien befindlicher Vermögenswerte besteuert. Vermögenswerte außerhalb Spanien bleiben außer Ansatz. Das Modelo 720 (Meldung von Auslandsvermögen) muss nicht eingereicht werden.

 

4. Was passiert bei Schenkungen oder Erbschaften?

Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt: Die Sonderregelungen des Artikel 93 IRPF geltend nicht für die Schenkung- oder Erbschaftsteuer. Erhalten Sie also eine Schenkung oder erben Sie, so sind diese Vermögenserwerbe (auch) in Spanien zu versteuern.

Ob und in welcher Höhe dies zu einer Besteuerung führt, hängt dann auch davon ab, wo Sie in Spanien leben. So gibt es Regionen mit sehr hohen Freibeträgen und Ermäßigungen im Rahmen der Erbschaftsteuer für nahe Angehörige, insbesondere Ehegatten und Kinder. So beträgt zum Beispiel der Freibetrag für Kinder in Andalusien eine Million Euro. Auch Mallorca plant nach der Kommunalwahl Ende Mai 2023 nun Ähnliches.

Sind Schenkungen oder Erbschaften zu erwarten, sollte dennoch sehr gründlich geprüft werden, welche Folgen sich durch den Aufenthalt in Spanien ergeben würde.

 

5. Kann die Familie ebenfalls umziehen und von Artikel 93 IRPF profitieren?

Ja, das ist möglich. Mit den Änderungen zum 1. Januar 2023 wurde es ermöglicht, dass auch der Ehegatte und die Kinder (bis zum 25. Lebensjahr) des Berechtigten von den Regelungen des Artikel 93 IRPF profitieren können.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sein:

 

  1. Die Familie muss gleichzeitig mit dem Berechtigten oder zu einem späteren Zeitpunkt (aber innerhalb des ersten Jahres mit Inanspruchnahme der Sonderregelung) nach Spanien ziehen.
  2. Die Familie muss ihren steuerlichen Sitz nach Spanien verlegen.
  3. Die Familie darf ebenfalls die letzten 5 Jahre vor dem Umzug nach Spanien nicht dort ansässig gewesen sein.
  4. Die Familie darf ebenfalls keine Einkünfte erzielen, die als durch eine im spanischen Gebiet gelegene Betriebsstätte erzielt eingestuft würden.
  5. Das zu versteuernde Einkommen der Familie (Ehepartner + Kinder) muss geringer sein als das des Antragstellers, dem die Regelung des Artikel 93 IRPF genehmigt wurde.

6. Zusammenfassung

Die Neuregelungen des Artikel 93 IRPF sind eine sehr interessante Möglichkeit, für einen Zeitraum von bis zu annähernd sechs Jahren in Spanien zu leben, und von dem pauschalen Steuersatz von 24% auf Erwerbseinkommen zu profitieren.

Im Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland lohnt sich ein Umzug steuerlich bereits ab einem Einkommen von circa 60.000 Euro im Jahr.

Durch das aufgrund zwischen Spanien und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen kommt es deutscher Sicht nicht zu einem Entzug des Besteuerungssubtrats, so dass keine Entstrickung mit entsprechender Besteuerung entsteht und auch kein Wegzug im Sinne des Außensteuergesetzes vorliegt.

WICHTIG: Das Thema kann im Detail sehr komplex sein. Es wird daher dringend geraten, sich bei einem kompetenten Steuerberater, der sich mit beiden Ländern auskennt, eingehend beraten zu lassen.

Sie haben Fragen in diesem Zusammenhang?

Rechtsanwalt Gerald Freund berät Sie gerne zu Themen rund um Doppelbesteuerung und grenzüberschreitenden Aktivitäten.

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Personalsuche in Spanien –
mit rechtlicher Klarheit und kulturellem Feingefühl

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Gerade für international aufgestellte Unternehmen oder deutsche Arbeitgeber mit Niederlassung in Spanien stellt die Rekrutierung vor Ort eine besondere Herausforderung dar: Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Löhne, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen – all das unterscheidet sich oft deutlich vom deutschen System.

Was in Deutschland üblich ist, kann in Spanien unzulässig oder schlicht unverständlich sein.

Zudem erwarten viele Bewerber – insbesondere aus dem Ausland – eine transparente Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im spanischen Arbeitsrecht.

La Janda Legal SLP:
Rechtssichere Begleitung bei der Personalsuche in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit tiefem Verständnis für interkulturelle Arbeitsbeziehungen und rechtliche Strukturierung von Arbeitsverhältnissen begleiten wir Unternehmen und Arbeitgeber umfassend bei der Personalsuche in Spanien – ob im Rahmen einer Expansion, Firmengründung oder internationalen Projektstruktur.

Unser Service rund um Personalgewinnung und Arbeitsrecht in Spanien:

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  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, inkl. Boni, Zielvereinbarungen, Probezeiten und Kündigungsklauseln
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung (alta en la Seguridad Social, cotización etc.)
  • Aufklärung ausländischer Bewerber über das spanische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (z. B. bei Relocation)
  • Begleitung bei der Einstellung von EU- und Drittstaatenangehörigen (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis)
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  • Beratung bei Entsendungen oder hybriden Arbeitsmodellen (z. B. Remote-Arbeit aus Spanien)
  • Arbeitgeber-Compliance und Datenschutz im Personalbereich

Gutes Personal findet man nicht nur mit einem guten Angebot – sondern mit Klarheit, Struktur und Vertrauen.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite gelingt die Personalsuche nicht nur rechtssicher – sondern auch professionell und kulturell sensibel. Wir sprechen die Sprache Ihrer Bewerber – juristisch wie menschlich.

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Selbständig in Spanien –
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Die ersten Wochen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

Bereits vor dem ersten Auftrag oder der ersten Rechnung müssen wichtige Weichen gestellt werden:

  • Anmeldung als autónomo beim spanischen Finanzamt (AEAT)
  • Eintragung in das spanische Sozialversicherungssystem (Seguridad Social)
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  • Klärung von Umsatzsteuerpflicht (IVA) und ggf. Sonderregelungen
  • Eröffnung eines Geschäftskontos und korrekte Rechnungsstellung
  • Gegebenenfalls internationale Steuerabstimmung, z. B. mit Deutschland

Ein kleiner Fehler am Anfang kann zu hohen Nachforderungen, Sperren im System oder Rückfragen der Behörden führen – ganz zu schweigen von unnötigem bürokratischem Stress.

La Janda Legal SLP:
Wir bringen Ihre Selbständigkeit sicher auf Kurs

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit Fokus auf internationale Mandate begleiten wir Gründer und Selbständige von Anfang an – rechtssicher, steuerlich fundiert und praxisnah.

Unser Leistungsangebot für Selbständige in Spanien:

  • Gründungsberatung & Strukturierung: Welche Rechtsform passt zu Ihnen – autónomo oder SL?
  • Anmeldung beim Finanzamt und bei der Seguridad Social – vollständig und fehlerfrei
  • Steuerliche Registrierung (inkl. IAE, VAT-Nummer, Formular 036/037)
  • Beratung zu Rechnungsstellung, IVA, Retenciones und Buchhaltungspflichten
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  • Vertretung gegenüber spanischen Finanz- und Sozialbehörden

Selbständig sein heißt: frei entscheiden – aber nicht planlos starten.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite haben Sie von Beginn an einen erfahrenen Partner, der die Spielregeln kennt – und Ihnen den Rücken freihält. Wir kümmern uns um Bürokratie, Steuern und Vorschriften – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Business.

Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
reibungslos ankommen mit La Janda Legal SLP

Ein beruflicher Wechsel nach Spanien ist für Führungskräfte oft mehr als nur ein Karriereschritt – er ist auch ein bedeutender Einschnitt im privaten Leben. Neue Sprache, neues Rechtssystem, neue Strukturen. Und während das Unternehmen schon den Starttermin kennt, ist im Hintergrund noch vieles offen: Aufenthaltsgenehmigung, Steuern, Schule, Wohnort, Anmeldung, Verträge, Versicherung, Bankkonto und vieles mehr.

Relocation ist kein Umzug – es ist ein gesamter Lebensneustart

Gerade für international versetzte Fach- und Führungskräfte und ihre Familien birgt der Wechsel nach Spanien organisatorische, rechtliche und kulturelle Hürden:

  • Beantragung von NIE-Nummer, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung
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Ohne professionelle Begleitung entstehen schnell unnötige Verzögerungen, Missverständnisse mit Behörden oder Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen – rechtlich, steuerlich und emotional.

La Janda Legal SLP:
Ihr Partner für einen professionellen Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Relocation-Beratung für Führungskräfte und internationale Familien verstehen wir die Herausforderungen – und haben die Lösungen.

Unser Relocation-Service auf einen Blick:

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  • Komplette Begleitung bei Behördenwegen (NIE, Empadronamiento, Seguridad Social)
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  • Unterstützung bei der Integration der Familie und Alltagsorganisation
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Wir sorgen dafür, dass Sie in Spanien nicht nur ankommen – sondern wirklich starten können.

Ob alleinreisende Führungskraft oder Familie mit Schulkindern – mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen, mehrsprachigen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur Recht und Steuern versteht, sondern auch Menschen, Kulturen und Übergänge.

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Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

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  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
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Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

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  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
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  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

Mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliches Verständnis, steuerliche Kompetenz und rechtliche Sicherheit in einem bietet – für Ihre Finanzierung in Spanien.

Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Gründer und Unternehmen bei jedem Schritt – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Ob Start-up, Unternehmensnachfolge, Holdingstruktur oder Expansion: Wir denken nicht nur an heute, sondern an morgen.

Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
  • Erstellung von Satzung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsstruktur
  • Steuerliche Optimierung unter Einbeziehung des DBA Deutschland–Spanien
  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
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Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkenntnis – für eine stabile und skalierbare Unternehmensbasis in Spanien.

La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

  • Individuelle Auswanderungsberatung (privat & beruflich)
  • Analyse Ihrer Steuerpflicht in Deutschland und Spanien (inkl. DBA)
  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
  • Beratung zu Sozialversicherung, Renten & Krankenversicherung
  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.