Ley Beckham (Art. 93 IRPF), Wohnsitzaufgabe in Deutschland & das neue BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025
1. Warum diese Nachricht „brandaktuell“ ist
Mit dem heute veröffentlichten BMF-Schreiben zur Wegzugsbesteuerung (2. Juni 2025) lockert das Bundesfinanzministerium den Umgang mit der Exit Tax, indem es für bestimmte Wegzüge eine unbefristete, zinslose Stundung zulässt. Zwar bezieht sich das Schreiben unmittelbar auf Wegzüge in die Schweiz, doch es setzt einen klaren unions- und freizügigkeitsrechtlichen Maßstab, der auch für Wegzüge in andere EU-/EWR-Staaten – wie Spanien – politisch den Weg ebnen dürfte.
Parallel dazu bietet Spanien über die Ley Beckham (Art. 93 IRPF) ein attraktives Niedrigsteuerszenario: Ein pauschaler Einkommensteuersatz von nur 24 % bis 600 000 € und volle sechs Jahre Laufzeit für qualifizierte Zuzügler.
2. Das „Ley Beckham“ im Überblick
Merkmal | Aktueller Stand 2025 |
---|---|
Steuersatz | 24 % auf Einkünfte bis 600 000 €, darüber 47 % |
Laufzeit | 6 Jahre ab Zuzug (Jahr des Zuzugs + 5) |
Voraufenthalt | In den letzten 5 Jahren kein spanischer Steuerwohnsitz (seit 2023 verkürzt) |
Begünstigte | Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Start-up-Gründer, Remote-Worker/Digital-Nomads und nahe Angehörige |
Bemessungsgrundlage | Nur spanische Quellen-Einkünfte, Auslandseinkünfte bleiben – mit Ausnahmen – außen vor |
3. Wohnsitzaufgabe in Deutschland & Exit Tax – das neue Spielfeld
Die deutsche Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) löst bei Aufgabe des Wohnsitzes eine (oft hohe) Steuer auf latente Gewinne aus. Die gute Nachricht:
Stundung ohne Zinsen & ohne Befristung – Das heutige BMF-Schreiben zeigt, dass bei EU-/EWR-Bezug Spielraum für großzügige Stundungen besteht. Wer nach Spanien zieht, kann sich auf dieselbe Argumentationslinie („EuGH Wächtler“) berufen und so seine Liquidität schonen.
Rückkehrerregel bleibt – Rückkehr nach Deutschland innerhalb von sieben Jahren löscht die Steuer weiterhin vollständig, sofern keine ausschüttungsbedingte Sperre greift.
Praxis-Tipp: Beantragen Sie die Stundung gleichzeitig mit der Abmeldung Ihres deutschen Wohnsitzes und legen Sie einen gut dokumentierten Spanientransfer-Plan vor.
4. Schritt-für-Schritt-Fahrplan für Ihren „steueroptimierten“ Umzug
Pre-Move-Check (3–6 Monate vorher)
Unternehmens- und Beteiligungsstruktur auf Exit-Tax-Relevanz prüfen.
Anwaltliche Bescheinigung zur Qualifikation für die Ley Beckham anfordern.
Wohnsitzabmeldung & Stundungsantrag (Deutschland)
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Exit-Tax-Festsetzung abwarten, sofort Stundung beantragen.
Zuzug nach Spanien
NIE-Nummer beantragen und Anmeldebescheinigung für EU-Bürger (CERTIFICADO UE).
Antrag auf das Sonderregime innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsbeginn stellen.
Erste Steuerjahre
Nur spanische Quellen besteuern lassen – ausländische Kapital- und Mieteinkünfte effizient strukturieren.
Sofern Sie remote arbeiten: Herkunft des Arbeitgebers belegen (ausländische Gesellschaft!).
Kontrolle & Rückkehr-Option
Halten Sie jährlichen Kontakt zum deutschen Finanzamt (Mitwirkungspflichten).
Planen Sie vertragliche Ausschüttungen so, dass sie keine Rückkehrsperre auslösen.
5. Was diese Entwicklung für Sie bedeutet
Liquiditätsvorteil: Keine sofortige Exit-Tax-Zahlung, aber volles Spanien-Flat-Tax-Privileg.
Planungssicherheit: Klare sechsjährige Steuer-Schonzeit in Spanien plus eventuelle deutsche Stundung, die – Stand heute – weder zeitlich noch zinslich drückt.
Attraktiver Familien-Move: Das Update 2023/24 öffnet die Ley Beckham auch für Ehepartner, Kinder und Remote-Worker. LinkedIn
6. Handlungsaufforderung
Sensationell gute Neuigkeiten wie diese wollen genutzt werden!
La Janda Legal SLP begleitet Sie vom ersten Planungsschritt bis zur erfolgreichen Anerkennung der Ley Beckham und der Exit-Tax-Stundung. Vereinbaren Sie jetzt Ihre Beratung – telefonisch, via TEAMS oder in einem unserer Büros.
BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025 herunterladen …
Ihre Nachricht
Bitte beachten Sie, dass die mit diesem Formular übermittelten Informationen unverschlüsselt übertragen werden und somit von vielen Personen gelesen werden können. Senden Sie uns daher auf diesem Weg möglichst keine vertraulichen Informationen, sondern bitten Sie um einen Rückruf. Wir zeigen Ihnen dann einen Weg, uns Ihre Informationen vertraulich zukommen zu lassen.