Das Bundesministerium für Finanzen hat die neue Liste derjenigen Staaten veröffentlich, mit denen ein Austausch über Finanzkonten erfolgt.

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2023 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG). 

Das Dokument kann über den nachstehenden Link aufgerufen werden:

BMF-Schreiben vom 23.02.2023, Dokument 2023/0060659, Geschäftszeichen IV B 6 -S 1315/19/10030 :051 

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