SER LA JANDA berichtet am 21.02.2020 von einer Gemeinschaftsaktion des Ministeriums für Entwicklung, Infrastruktur und Raumplanung zusammen mit örtlichen Behörden sowie der Guardia Civil, der Policía Nacional und Policía Local von Vejer de la Frontera, Conil de la Frontera und Barbate gegen den Bau von 60 illegalen Häusern in El Palmar.

Die Aktion ist Ausfluss der Bestrebungen der Regierung von Andalusien, verstärkt gegen die illegale Parzellierung und den Bau illegaler Häuser vorzugehen, wie sie es bereits im Zusammenhang mit dem Erlass des am 26. September 2019 in Kraft getretenen Dekrets über illegale Häuser angekündigt hatte.

Was war geschehen?

Bereits im Sommer vergangenen Jahres waren die Verantwortlichen des Projekts für den Bau von Fertighäusern auf Parzellen ohne Baurecht in El Palmar verwarnt und die entsprechenden Arbeiten gestoppt worden. Dies führte jedoch nicht dazu, dass die Arbeiten auch tatsächlich eingestellt wurden, so dass nunmehr weitergehende Maßnahmen ergriffen und Bußgelder in erheblicher Höhe, in einem Fall über 600.000 Euro, verhängt werden mussten.

Den vollständigen Artikel auf Spanisch finden Sie hier:
“La Junta frena la construcción de 60 viviendas ilegales en El Palmar en Vejer”

 Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass es die Regierung Andalusiens nun tatsächlich ernst meint mit einem konsequenteren Vorgehen gegen den Bau illegaler Häuser und Wohnungen und gegen eine weitere illegale Parzellierung des ländlichen Raums. Die andere Seite der Medaille soll der bessere Schutz von und mehr Hilfe für Eigentümern illegaler Häuser sein, die bereits Bestandsschutz genießen und gegen die die Behörden nicht mehr vorgehen können. Für diese soll es nun auch außerhalb des städtischen Raums mehr Unterstützung und Hilfe geben. Hoffentlich lässt die Regierung auch insoweit den Worten Taten folgen.

Wie können Sie sich als Kaufinteressent vor dem Erwerb illegaler Immobilien schützen?

Für Kaufinteressenten kann der Rat nur lauten: engagieren Sie einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Immobilienrecht in Spanien bestens auskennt.

Immer wieder erlebe ich in meiner Praxis, dass Immobilienkäufer trotz der ja zumeist erheblichen Investitionssumme die gebotene Vorsicht asußer Acht lassen und den Erwerb ohne Anwalt vorziehen, wohl wegen der für die Anwaltstätigkeit anfallenden Gebühren von in der Regel 1,5% des Kaufpreises. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und endet für Betroffene nicht selten im finanziellen Desaster.

Das Engagieren eines kompetenten Anwalts bietet viele Vorteile: Der Rechtsanwalt prüft für Sie die Immobilie von A – Z, begleitet und prüft alle Verträge, und sorgt auch im Übrigen dafür, dass der Erwerb für Sie möglichst reibungslos abläuft. Zudem haftet Ihnen der Anwalt auf Schadensersatz, wenn er bei seiner Prüfung fehlerhaft arbeitet und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht. Im Gegensatz zu anderen Beteiligten, wie zum Beispiel Immobilienmakler oder auch so genannte Dienstleister ohne entsprechende Berufsqualifikation, muss der Rechtsanwalt über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die im Schadenfall eintritt. So hält sich im Fall der Fälle zumindest Ihr finanzieller Schaden in Grenzen.

Also: Augen auf beim Immobilienkauf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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