Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28.01.2020 die vorläufige Staatenaustauschliste zum 30.09.2020 im Rahmen des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) veröffentlicht.

Hiermit werden die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30. September 2020 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31. Juli 2020 dem BZSt zu übermitteln haben (vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2020). Die Bekanntgabe der endgültigen Liste erfolgt circa Ende Juni 2020.

Die Liste umfasst nunmehr 108 Staaten, darunter natürlich auch Spanien. Die deutschen Finanzinstitute sind verpflichtet, Bankkonten von Inhabern mit Ansässigkeit in anderen Ländern, zu melden. Auf diese Weise gelangen also Informationen zu Bankkonten in Deutschland von in Spanien ansässigen Kontoinhabern an den spanischen Fiskus. Umgekehrt gilt dies natürlich auch: Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, werden Ihre spanischen Bankkonten dem deutschen Fiskus gemeldet.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie zu den Konsequenzen aus dem FKAustG.

 

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