Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26. Juni 2019 die finale Version der ab 30.09.2019 gültigen Staatenaustauschliste im Rahmen des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) veröffentlicht.

.Am 26. Juni 2019 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen die “Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2019″ zum Geschäftszeichen IV B 6 -S 1315/13/10021 :052.

Die Liste umfasst nunmehr 94 Staaten, darunter natürlich auch Spanien. Die deutschen Finanzinstitute sind verpflichtet, Bankkonten von Inhabern mit Ansässigkeit in anderen Ländern, zu melden. Auf diese Weise gelangen also Informationen zu Bankkonten in Deutschland von in Spanien ansässigen Kontoinhabern an den spanischen Fiskus. Umgekehrt gilt dies natürlich auch: Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, werden Ihre spanischen Bankkonten dem deutschen Fiskus gemeldet.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie zu den Konsequenzen aus dem FKAustG.

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