Keine Pflichtteilsentziehung durch Anwendung ausländischen Erbrechts bei Verstoß gegen den Ordre Public der Bundesrepublik Deutschland

Die Europäische Erbrechtsverordnung begründet in ihrem Anwendungsbereich ein Recht zur Wahl, welches Recht im Todesfall für verfahrensrechtliche Fragen aber auch für das materielle Erbrecht herangezogen werden soll. Gewählt werden kann einerseits das Recht des Landes, in dem sich der ständige Aufenthalt des Erblassers befindet, oder aber das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt. Im Bereich der Pflichtteilsansprüche testamentarisch nicht berücksichtigter Erben kann dies zu Problemen führen, wenn das gewählte ausländische Recht die vollständige Enterbung ohne Bestehen von Pflichtteilsansprüchen ermöglicht. Einen solchen Fall hatte jüngst der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

In dem Verfahren – Az. IV ZR 110/21 – ging es um einen Erblasser mit britischer Staatsangehörigkeit, der den größten Teil seines Lebens in Deutschland verbracht und dort auch seinen letzten Wohnsitz gehabt hat. Dennoch traf er in seinem Testament eine Rechtswahl zu Gunsten des englischen Erbrechts und setzte seine zweite Ehefrau zur alleinigen Erbin ein. Bei Anwendung des englischen Erbrechts stünde dem volljährigen Sohn des Erblassers kein Pflichtteilsanspruch zu.

Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 29. Juni 2022 auf der Grundlage des Artikel 35 der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) entschieden, dass dieses Ergebnis gegen den ordne public der Bundesrepublik Deutschland verstößt und damit trotz der Rechtswahl des Erblassers auf das deutsche Pflichtteilsrecht zurückzugreifen ist, so dass dem Sohn des Erblassers ein Pflichtteilsanspruch gemäß den deutschen Regelungen zustehe.

Artikel 35
Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bezeichneten Rechts eines Staates darf nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist.

Mitentscheidend war im entschiedenen Fall der starke Deutschlandbezug des Erblassers, der den größten Teil seines Lebens ab dem 29. Lebensjahr in Deutschland gewohnt hatte. Jedenfalls bei einem solch starken Bezug zur Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sei ein Verstoß gegen den ordre public anzunehmen. Der Bundesgerichtshof ließ offen, wie er in Fällen mit weniger starkem Deutschlandbezug entscheiden würde.

Als Fazit wird man festhalten müssen, dass bei der Nachlassplanung stets auch ein Verstoß des gewählten Landesrechts gegen den ordre public des Aufenthaltslandes sorgsam geprüft werden sollte, damit es nicht bei Eintritt des Erbfalls zu unerwarteten und vielleicht unerwünschten Abweichungen vom erklärten Willen des Erblasser kommt.

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Personalsuche

Personalsuche in Spanien –
mit rechtlicher Klarheit und kulturellem Feingefühl

Wer in Spanien erfolgreich Mitarbeiter gewinnen möchte, muss nicht nur die richtigen Kandidaten finden – sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und kulturelle Unterschiede respektieren. Denn der spanische Arbeitsmarkt folgt eigenen Regeln – formell, sozial und juristisch.

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Selbständigkeit Existenzgründung

Selbständig in Spanien –
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Der Schritt in die Selbständigkeit in Spanien bietet viele Chancen – ob als Freiberufler, Dienstleister, Handwerker oder digitaler Nomade. Doch der Weg dorthin ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint: Denn wer in Spanien unternehmerisch tätig sein will, muss von Anfang an rechtlich und steuerlich alles richtig machen – sonst drohen Nachzahlungen, Strafen oder spätere Hürden beim Wachstum.

Die ersten Wochen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

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Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
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Relocation ist kein Umzug – es ist ein gesamter Lebensneustart

Gerade für international versetzte Fach- und Führungskräfte und ihre Familien birgt der Wechsel nach Spanien organisatorische, rechtliche und kulturelle Hürden:

  • Beantragung von NIE-Nummer, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung
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Ohne professionelle Begleitung entstehen schnell unnötige Verzögerungen, Missverständnisse mit Behörden oder Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen – rechtlich, steuerlich und emotional.

La Janda Legal SLP:
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Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Relocation-Beratung für Führungskräfte und internationale Familien verstehen wir die Herausforderungen – und haben die Lösungen.

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Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
  • Förderprogramme und Subventionen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
  • Cross-border-Finanzierungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland oder anderen EU-Staaten

Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
  • Unterstützung bei Immobilienfinanzierungen, inkl. Grundbuchprüfung, NIE, Notarterminen
  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

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Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Gründer und Unternehmen bei jedem Schritt – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Ob Start-up, Unternehmensnachfolge, Holdingstruktur oder Expansion: Wir denken nicht nur an heute, sondern an morgen.

Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
  • Erstellung von Satzung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsstruktur
  • Steuerliche Optimierung unter Einbeziehung des DBA Deutschland–Spanien
  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
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Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkenntnis – für eine stabile und skalierbare Unternehmensbasis in Spanien.

La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

  • Individuelle Auswanderungsberatung (privat & beruflich)
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  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
  • Beratung zu Sozialversicherung, Renten & Krankenversicherung
  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.