Viele Deutsche, die Immobilien oder Vermögen in Spanien besitzen, stehen vor einer scheinbar einfachen Frage: Wie sichere ich meine Familie ab? Die meisten wählen das Berliner Testament oder – juristisch etwas spezieller – setzen eine Vor- und Nacherbschaft ein. Was im deutschen Kontext funktioniert, kann in Spanien jedoch zur Steuerfalle werden. Wir zeigen konkret, worauf Sie achten müssen, welche Fallen lauern und wie Sie Ihr Vermögen und Ihre Familie wirklich schützen.

1. Berliner Testament – schnell unterschrieben, oft teuer bereut

Das Berliner Testament ist ein Klassiker: Ehepartner setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein, Kinder werden als Schlusserben („Schlusserbeneinsetzung“) bestimmt. Der Hintergedanke: Nach dem Tod eines Ehepartners bleibt alles beim überlebenden Ehegatten. Erst dessen Tod löst die Erbfolge für die Kinder aus. Für viele Familien klingt das nach maximaler Sicherheit und Kontrolle, aber selbst in Deutschland ist das Berliner Testament nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll.

Im Ausland, insbesondere in Spanien, kann das Berliner Testament aber zu erheblichen Nachteilen führen:

a) Verlust von Freibeträgen

Nach deutschem Steuerrecht hat jedes Kind bei jedem Elternteil einen eigenen Freibetrag (derzeit 400.000 € pro Erbfall). Durch das Berliner Testament fällt dieser Vorteil oftmals weg: Denn beim ersten Todesfall erbt zunächst nur der Ehepartner und schöpft seinen eigenen Freibetrag aus. Die Freibeträge, die den Kindern beim ersten Todesfall zustehen würden, bleiben ungenutzt. Die Kinder kommen erst beim Tod des zweiten Elternteils zum Zug – bei fortgeschrittener Vermögensentwicklung kann das zu einer deutlich höheren Steuer führen, gerade wenn bis dahin „mehr zu vererben“ ist oder neue Wertsteigerungen eintreten. Auch in Deutschland ist das Berliner Testament deshalb bereits bei etwas größeren Vermögen wenig sinnvoll.

In Spanien verschärft sich dieses Problem noch: Der spanische Staat kennt zwar auch Freibeträge, aber sie sind regional sehr unterschiedlich und in einigen Regionen auch deutlich niedriger als in Deutschland. Deshalb kann sich die Gestaltung eines Berliner Testaments in Spanien noch deutlich stärker ungünstig auswirken.

b) Praxisfalle Patchworkfamilie

Gerade in Patchwork-Familien – also bei Kindern aus mehreren Beziehungen – ist das Berliner Testament ein Minenfeld. Kinder des Erstverstorbenen stehen oft im zweiten Rang, geraten leichter ins Hintertreffen und können sogar trotz Erbschaftsanspruch vom Nachlass „ausgesperrt“ werden. Insbesondere das spanische Pflichtteilsrecht und die unterschiedliche Freibetragsberechtigung erfordern eine sorgfältige, individuelle Gestaltung.

c) Keine Steueroptimierung für Spanien

Das klassische Berliner Testament ist niemals für internationale Fälle entwickelt worden. Ungenutzte Freibeträge, fehlende Anrechnung und unkalkulierbare Doppelbesteuerung sind das Resultat. In Spanien kann der Nachwuchs nicht überall wie in Deutschland mit hohen Freibeträgen rechnen, und die steuerliche Belastung explodiert schnell – insbesondere bei Immobilien oder spanischen Firmenanteilen.

2. Vor- und Nacherbschaft – der juristische Spezialfall und seine Tücken

Bei der Vor- und Nacherbschaft (im engeren juristischen Sinne) kann der überlebende Partner als „Vorerbe“ und die Kinder als „Nacherben“ eingesetzt werden. Das deutsche Recht sieht dazu besondere steuerliche Entlastungen in § 6 ErbStG vor: Beim Tod des ersten Ehegatten wird zunächst nur der Vorerbe steuerpflichtig. Stirbt dieser, bezahlt der Nacherbe Erbschaftsteuer – kann dabei jedoch die bereits beim ersten Erbfall gezahlte Steuer anrechnen lassen. So wird in Deutschland echte Doppelbesteuerung vermieden, und die Freibeträge können in zwei Stufen ausgenutzt werden.

Im internationalen Kontext, insbesondere mit Spanien, funktioniert dieser steuerliche Schutzmechanismus aber nicht:

a) Keine steuerliche Anerkennung in Spanien

Spanisches Erbschaftsteuerrecht sieht das Modell Vor- und Nacherbschaft nicht vor. Für die spanische Finanzverwaltung findet bei jedem Todesfall eine eigene, vollständige Besteuerung statt. Sie unterscheidet nicht zwischen „Vorerbe“ und „Nacherbe“, sondern behandelt jede Person, die Vermögen erhält, als ganz neuen Erbfall. Die Erben können keine bereits gezahlte Steuer anrechnen und es werden in jedem Durchgang nur die dann aktuellen Freibeträge berücksichtigt.

b) Gefahr der „Wiederbelastung“ und „Nachversteuerung“

Das doppelte Steuer-Risiko:

  • Beim ersten Erbfall (Tod des Ehepartners) zahlt der überlebende Partner Erbschaftsteuer in Spanien auf das dortige Vermögen.
  • Beim zweiten Todesfall (Nacherbfall) werden die Kinder behandelt, als hätten sie das Vermögen jetzt „erstmalig“ erhalten – und müssen erneut Erbschaftsteuer auf das spanische Vermögen zahlen, auch wenn darauf schon beim ersten Todesfall Steuern bezahlt wurden. Die deutsche Regelung zur Steueranrechnung (§ 6 ErbStG) findet in Spanien keine Anwendung. Das Vermögen wird also zweimal voll besteuert – Stichwort Nachversteuerung/Wiederbelastung.

3. Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

a) Kein 1:1-Übertrag von deutschen Testamenten auf Spanien!

Setzen Sie kein Berliner Testament oder eine Vor-/Nacherbschaft „blind“ auf Vermögen in Spanien um. Was in Deutschland vorteilhaft ist, kann sich in Spanien negative Folgen haben.

b) Prüfung der Freibeträge und Pflichtteile

Lassen Sie von Experten prüfen, wie Freibeträge und Pflichtteilsrechte im individuellen Fall zu sichern sind. Insbesondere Patchwork-Situationen und länderübergreifendes Vermögen erfordern maßgeschneiderte Lösungen.

c) Internationale Testamentsgestaltung

Erstellen (oder ändern) Sie Ihr Testament so, dass für das spanische Vermögen eine gesonderte Nachfolgeregelung getroffen wird. Moderne Nachfolgelösungen – auch mit Teilungsanordnung, Vermächtnislösungen oder Schenkungen zu Lebzeiten – sparen oft enorme Steuerbeträge und Streit.

d) Steuerliche Planung im Vorfeld

Planen Sie rechtzeitig, wie bei Immobilien oder betrieblichem Vermögen in Spanien Steuerzahlungen finanziert werden können (Liquiditätsplanung). Denn im Erbfall gelten in Spanien strenge Fristen und sofortige Steuerpflichten:

  • Fälligkeit der Erbschaftsteuer in Spanien: Die spanische Erbschaftsteuer wird grundsätzlich unmittelbar mit dem Tod des Erblassers fällig. Es gibt keine längere Stundung oder automatische Zahlungsaufschübe für Erben.
  • Frist zur Abgabe der Steuererklärung: Die Erben müssen die Erklärung der Erbschaftsteuer in Spanien innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers abgeben. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen Verzugszinsen und teils empfindliche Zuschläge.
  • Verlängerungsmöglichkeiten: Eine Fristverlängerung um weitere sechs Monate ist zwar möglich, sie muss jedoch innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Todesfall ausdrücklich beantragt werden – sonst greifen automatisch Zuschläge und Strafzahlungen.
  • Wichtiger Unterschied zu Deutschland: Im Gegensatz zu Deutschland, wo durch die Erbschaftsteuer-Festsetzung und längere Fristsetzung oft mehr Zeit zur Verfügung steht, setzt die spanische Regelung Erben stark unter Zugzwang. Zudem sperren spanische Banken häufig Konten, bis die Steuer gezahlt ist – fehlende Planbarkeit und Liquidität können so zum echten Problem werden.

Fazit: Am besten schon zu Lebzeiten sicherstellen, dass im Erbfall sofort genügende Mittel zum fristgerechten Begleichen der spanischen Steuer zur Verfügung stehen. So vermeiden Sie Verzugszinsen, Strafzuschläge und vermeiden den Zwangsverkauf wertvoller Immobilien.

4. Fazit: So bleibt Ihre Familie wirklich geschützt

Standard-Testamentslösungen wie das Berliner Testament oder bloße Vor- und Nacherbschaft mögen in Deutschland solide funktionieren. Im deutsch-spanischen Kontext jedoch sind sie selten optimal und können zu teuren, langwierigen und emotional belastenden Situationen führen – von verschenkten Freibeträgen bis zu doppelter Besteuerung.

Unsere Erfahrung bei La Janda Legal SLP: Wer frühzeitig mit kompetenter, länderübergreifender Beratung handelt, schützt Vermögen und Familie – und spart sich und seinen Lieben böse Überraschungen.

Unser Tipp: Machen Sie keine Kompromisse bei Ihrem letzten Willen. Prüfen Sie Ihr Testament auf internationale Tauglichkeit und lassen Sie sich individuell beraten, bevor das spanische Finanzamt handelt!

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Personalsuche

Personalsuche in Spanien –
mit rechtlicher Klarheit und kulturellem Feingefühl

Wer in Spanien erfolgreich Mitarbeiter gewinnen möchte, muss nicht nur die richtigen Kandidaten finden – sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und kulturelle Unterschiede respektieren. Denn der spanische Arbeitsmarkt folgt eigenen Regeln – formell, sozial und juristisch.

Gerade für international aufgestellte Unternehmen oder deutsche Arbeitgeber mit Niederlassung in Spanien stellt die Rekrutierung vor Ort eine besondere Herausforderung dar: Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Löhne, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen – all das unterscheidet sich oft deutlich vom deutschen System.

Was in Deutschland üblich ist, kann in Spanien unzulässig oder schlicht unverständlich sein.

Zudem erwarten viele Bewerber – insbesondere aus dem Ausland – eine transparente Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im spanischen Arbeitsrecht.

La Janda Legal SLP:
Rechtssichere Begleitung bei der Personalsuche in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit tiefem Verständnis für interkulturelle Arbeitsbeziehungen und rechtliche Strukturierung von Arbeitsverhältnissen begleiten wir Unternehmen und Arbeitgeber umfassend bei der Personalsuche in Spanien – ob im Rahmen einer Expansion, Firmengründung oder internationalen Projektstruktur.

Unser Service rund um Personalgewinnung und Arbeitsrecht in Spanien:

  • Beratung zur rechtskonformen Personalsuche: lokale Besonderheiten, Stellenanzeigen, Auswahlprozesse
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, inkl. Boni, Zielvereinbarungen, Probezeiten und Kündigungsklauseln
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung (alta en la Seguridad Social, cotización etc.)
  • Aufklärung ausländischer Bewerber über das spanische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (z. B. bei Relocation)
  • Begleitung bei der Einstellung von EU- und Drittstaatenangehörigen (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis)
  • Lohnbuchhaltung (nóminas), Meldungen und Beiträge
  • Beratung bei Entsendungen oder hybriden Arbeitsmodellen (z. B. Remote-Arbeit aus Spanien)
  • Arbeitgeber-Compliance und Datenschutz im Personalbereich

Gutes Personal findet man nicht nur mit einem guten Angebot – sondern mit Klarheit, Struktur und Vertrauen.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite gelingt die Personalsuche nicht nur rechtssicher – sondern auch professionell und kulturell sensibel. Wir sprechen die Sprache Ihrer Bewerber – juristisch wie menschlich.

Selbständigkeit Existenzgründung

Selbständig in Spanien –
gut gestartet ist halb gewonnen

Der Schritt in die Selbständigkeit in Spanien bietet viele Chancen – ob als Freiberufler, Dienstleister, Handwerker oder digitaler Nomade. Doch der Weg dorthin ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint: Denn wer in Spanien unternehmerisch tätig sein will, muss von Anfang an rechtlich und steuerlich alles richtig machen – sonst drohen Nachzahlungen, Strafen oder spätere Hürden beim Wachstum.

Die ersten Wochen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

Bereits vor dem ersten Auftrag oder der ersten Rechnung müssen wichtige Weichen gestellt werden:

  • Anmeldung als autónomo beim spanischen Finanzamt (AEAT)
  • Eintragung in das spanische Sozialversicherungssystem (Seguridad Social)
  • Auswahl der richtigen Besteuerungsform und Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE-Code)
  • Klärung von Umsatzsteuerpflicht (IVA) und ggf. Sonderregelungen
  • Eröffnung eines Geschäftskontos und korrekte Rechnungsstellung
  • Gegebenenfalls internationale Steuerabstimmung, z. B. mit Deutschland

Ein kleiner Fehler am Anfang kann zu hohen Nachforderungen, Sperren im System oder Rückfragen der Behörden führen – ganz zu schweigen von unnötigem bürokratischem Stress.

La Janda Legal SLP:
Wir bringen Ihre Selbständigkeit sicher auf Kurs

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit Fokus auf internationale Mandate begleiten wir Gründer und Selbständige von Anfang an – rechtssicher, steuerlich fundiert und praxisnah.

Unser Leistungsangebot für Selbständige in Spanien:

  • Gründungsberatung & Strukturierung: Welche Rechtsform passt zu Ihnen – autónomo oder SL?
  • Anmeldung beim Finanzamt und bei der Seguridad Social – vollständig und fehlerfrei
  • Steuerliche Registrierung (inkl. IAE, VAT-Nummer, Formular 036/037)
  • Beratung zu Rechnungsstellung, IVA, Retenciones und Buchhaltungspflichten
  • Laufende steuerliche Betreuung: Quartalsmeldungen (Mod. 130, 303), Jahresabschlüsse, Einkommensteuer
  • Buchhaltung und Lohnabrechnung, auch mit Personal (nóminas, seguridad social, contratos)
  • Vertretung gegenüber spanischen Finanz- und Sozialbehörden

Selbständig sein heißt: frei entscheiden – aber nicht planlos starten.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite haben Sie von Beginn an einen erfahrenen Partner, der die Spielregeln kennt – und Ihnen den Rücken freihält. Wir kümmern uns um Bürokratie, Steuern und Vorschriften – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Business.

Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
reibungslos ankommen mit La Janda Legal SLP

Ein beruflicher Wechsel nach Spanien ist für Führungskräfte oft mehr als nur ein Karriereschritt – er ist auch ein bedeutender Einschnitt im privaten Leben. Neue Sprache, neues Rechtssystem, neue Strukturen. Und während das Unternehmen schon den Starttermin kennt, ist im Hintergrund noch vieles offen: Aufenthaltsgenehmigung, Steuern, Schule, Wohnort, Anmeldung, Verträge, Versicherung, Bankkonto und vieles mehr.

Relocation ist kein Umzug – es ist ein gesamter Lebensneustart

Gerade für international versetzte Fach- und Führungskräfte und ihre Familien birgt der Wechsel nach Spanien organisatorische, rechtliche und kulturelle Hürden:

  • Beantragung von NIE-Nummer, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung
  • Steuerliche Registrierung und Prüfung von Doppelbesteuerungsrisiken
  • Anmietung oder Kauf einer Immobilie inklusive Vertragsprüfung
  • Schul- und Kita-Anmeldung der Kinder
  • Familienrechtliche Fragen (z. B. Eheverträge, Sorgerechtsregelungen)
  • Verträge mit Versorgern, Banken und Versicherungen
  • Integration von mitreisenden Familienangehörigen

Ohne professionelle Begleitung entstehen schnell unnötige Verzögerungen, Missverständnisse mit Behörden oder Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen – rechtlich, steuerlich und emotional.

La Janda Legal SLP:
Ihr Partner für einen professionellen Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Relocation-Beratung für Führungskräfte und internationale Familien verstehen wir die Herausforderungen – und haben die Lösungen.

Unser Relocation-Service auf einen Blick:

  • Persönliche Beratung zu Einreise, Aufenthalt und Steuerpflicht
  • Komplette Begleitung bei Behördenwegen (NIE, Empadronamiento, Seguridad Social)
  • Juristische Absicherung bei Miet- oder Kaufverträgen
  • Steuerliche Strukturierung bei internationalen Einkünften und Vermögen
  • Beratung zu Kindergarten-, Schul- und Versicherungswahl
  • Unterstützung bei der Integration der Familie und Alltagsorganisation
  • Ansprechpartner auf Deutsch, Spanisch und Englisch

Wir sorgen dafür, dass Sie in Spanien nicht nur ankommen – sondern wirklich starten können.

Ob alleinreisende Führungskraft oder Familie mit Schulkindern – mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen, mehrsprachigen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur Recht und Steuern versteht, sondern auch Menschen, Kulturen und Übergänge.

Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
  • Förderprogramme und Subventionen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
  • Cross-border-Finanzierungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland oder anderen EU-Staaten

Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
  • Unterstützung bei Immobilienfinanzierungen, inkl. Grundbuchprüfung, NIE, Notarterminen
  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

Mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliches Verständnis, steuerliche Kompetenz und rechtliche Sicherheit in einem bietet – für Ihre Finanzierung in Spanien.

Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Gründer und Unternehmen bei jedem Schritt – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Ob Start-up, Unternehmensnachfolge, Holdingstruktur oder Expansion: Wir denken nicht nur an heute, sondern an morgen.

Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
  • Erstellung von Satzung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsstruktur
  • Steuerliche Optimierung unter Einbeziehung des DBA Deutschland–Spanien
  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
  • Laufende steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkenntnis – für eine stabile und skalierbare Unternehmensbasis in Spanien.

La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

  • Individuelle Auswanderungsberatung (privat & beruflich)
  • Analyse Ihrer Steuerpflicht in Deutschland und Spanien (inkl. DBA)
  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
  • Beratung zu Sozialversicherung, Renten & Krankenversicherung
  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.