In den letzten Jahren hat sich, auch beschleunigt durch die Corona-Pandemie und die damit zeitweilig einhergehende „Verbannung“ von Arbeitnehmern ins Home-Office, ein Trend zur Remote-Arbeit entwickelt,. Dieser erfasst inzwischen alle Arbeitsbereiche, bei denen nicht zwingend die Präsenz an einem bestimmten Arbeitsplatz erforderlich ist. Damit ist eine sehr große Anzahl von Arbeitnehmern in der Lage, von nahezu überall auf der Welt ihre Arbeit zu verrichten, solange nur vernünftiges Internet in der Nähe ist. Doch was gilt es dabei insbesondere auch steuerlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten?

Home-Office in Spanien

Für Arbeitnehmer und Selbständige ist es in vielen Bereichen technisch ohne Weiteres möglich, ihre Tätigkeit zum Beispiel aus Spanien auszuüben. Die Infrastruktur, insbesondere schnelle Internetverbindungen, sind in Spanien auch und gerade in den klassischen Touristenregionen kein Problem mehr. Allein die rechtlichen Rahmenbedingungen haben mit der technischen Entwicklung nicht immer Schritt gehalten. Viele der komplexen europäischen Rechtsvorschriften wurden geschaffen, als noch niemand an remote working dachte. Dies merkt man leider.

Was gilt also für Arbeitnehmer?

I. Welches Arbeitsrecht gilt?

Solange sie als Arbeitnehmer weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, gilt in der Regel weiterin deutsches Arbeitsrecht. Die Bezahlung erfolgt aus Deutschland, und auch die Hierarchien und Weisungsbefugnisse bleiben in Kraft. Ebenso geltend weiterin die deutschen Arbeitsschutzbestimmungen, wie zum Beispiel vorgeschriebene Ruhepausen, Höchstarbeitszeiten etc..

Arbeiten Sie hingegen 183 Tage oder länger von Spanien aus, so ist die Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)) zu beachten. Nach dessen Artikel 8 und insbesondere nach Artikel 8 Absatz 2 richtet sich das anzuwendende Arbeitsrecht danach, wo der Arbeitnehmer gewöhnlich und nicht nur vorübergehend seine Tätigkeit ausübt. In einem solchen Fall wird sich das anzuwendende Arbeitsrecht (aber auch das Sozial- und Steuerrecht) nach spanischem Recht beurteilen.

II. Vertragliche Regelungen

Auch wenn remote working beziehungsweise Arbeit im Homeoffice mit dem Arbeitgeber bereits vereinbart oder vielleicht von diesem sogar angeordnet ist, ist damit nicht automatisch auch eine Tätigkeit im Ausland zulässig. Diese muss in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Je nachdem, welche Regelungen zum Arbeitsort sich im Arbeitsvertrag finden, muss dieser geändert werden. So oder so sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber schließen, damit es später keine Missverständnisse Nachweisprobleme geben kann.

Natürlich können und sollten dabei möglichst auch weitere Fragen geregelt werden, wie zum Beispiel die konkrete Arbeitszeit, Zeiten, zu denen sie als Arbeitnehmer für Vorgesetzte, Kollegen und Kunden erreichbar sein müssen, usw..

III. Was ist bei der Sozialversicherung zu beachten?

Auch bei der Sozialversicherung ist sorgsam zu prüfen, in welchem Land die ausgeübte Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Nach der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004, hier Artikel 11, unterliegt die Sozialversicherung – übrigens für Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen – grundsätzlich den spanischen Rechtsvorschriften. Arbeitnehmer wären damit also in Spanien sozialversicherungspflichtig.

Etwas anderes gilt nach Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 jedoch für den Fall der Entsendung, wenn Sie also auf Anordnung Ihres Arbeitgebers ihre Tätigkeit vorübergehend in Spanien arbeiten. Diese darf bei ununterbrochen maximal 24 Monate dauern. Soll die Tätigkeit regelmäßig wiederkehrend, aber eben nicht ununterbrochen erfolgen, so kann der Entsendezeitraum 5 Jahre betragen. Es müssen allerdings mindestens 25% der Tätigkeit in Deutschland ausgeführt werden.

Wollen Sie auf eigenen Wunsch in Spanien arbeiten, liegt eigentlich keine Entsendung im Sinne des Artikel 12 vor, jedoch kann durch die immer erforderliche Entsendebescheinigung „A1“ eine Entsendung im Sinne des Artikel 12 „simuliert“ werden.

Grundsätzlich sollte diese Entsendebescheinigung A1 im Voraus beantragt werden. Dies ist sehr zu empfehlen, denn auch wenn in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, drohen doch teilweise empfindliche Bußgelder, wenn diese Bescheinigung im Ausland nicht vorgewiesen werden kann.

Für Arbeitnehmer erfolgt die Beantragung der Entsendebescheinigung A1 durch den Arbeitgeber zwingend elektronisch über das System sv.net oder beim Arbeitgeber eingesetzte Entgeltabrechnungssysteme.

IV. Und was gilt im Steuerrecht?

Sind Sie als Arbeitnehmer in Deutschland steuerlich ansässig, haben also dort Ihren Lebensmittelpunkt, was bei einer Dauer der Tätigkeit in Spanien von weniger als 183 Tagen im Jahr in der Regel der Fall sein wird, so wird Ihr Einkommen nach Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland Spanien vollständig in Deutschland versteuert.

Aber Achtung: Auch bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen im Jahr kann nach nationalem spanischem Recht eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien begründet sein. Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b) IRPF (Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y de modificación parcial de las leyes de los Impuestos sobre Sociedades, sobre la Renta de no Residentes y sobre el Patrimonio) wird gesetzlich vermuetet, dass derjenige seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, dessen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte mit gemeinsamen minderjährigen Kindern in Spanien lebt. Auch wenn hier der Gegenbeweis grundsätzlich möglich ist, wird dieser regelmäßig schwer zu führen sein.

V. Was sollten Arbeitgeber beachten?

Als Arbeitgeber sollten Sie sehr genau auf die Einhaltung der vorstehend beschriebenen Regeln achten, denn Sie tragen vollständig das Risiko, dass das Home-Office Ihres Mitarbeiters in Spanien von den spanischen Behörden auch als Entsendung anerkannt wird. Anderenfalls wird es sehr kompliziert.

Ist der entsandte Mitarbeiter eine Führungskraft, vielleicht gar ein Geschäftsführer oder Prokurist, so besteht die Gefahr, dass durch dessen Tätigkeit in Spanien dort gemäß Artikel 5 Absatz 5 des Doppelbesteuerungsabkommens eine Betriebsstätte des Unternehmens begründet wird und dort womöglich Ertragssteuern zu zahlen sind.

Dies ist ein sehr komplexes Thema und Sie sollten unbedingt eine gute steuerliche Beratung hierzu im Vorfeld einholen.

Selbständige – Besonderheiten bei der Sozialversicherung

Insbesondere im Zusammenhang mit der Sozialversicherung ergeben sich Besonderheiten für Selbständige, denn in Spanien gilt hier wie für Arbeitnehmer eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Vor Aufnahme einer Tätigkeit in Spanien sollten Sie daher in Deutschland die Entsendebescheinigung A1 beantragen. Sofern Sie privat krankenversichert sind, ist hier für die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

Dabei gilt, dass Sie ähnliche Tätigkeiten wie in Spanien auch in Deutschland in nennenswertem Umfang ausüben müssen. Außerdem darf die Tätigkeit in Spanien maximal 24 Monate dauern. Vorstellbar sind hier zum Beispiel zeitlich beschränkte Projekte.

Auch steuerlich gibt es einige Fallstricke. Erwähnt sei hier das Stichwort Entstrickung. Die Behandlung dieser Themen würde jedoch den Umfang dieses Artikels sprengen. Gerne stehen wir Ihnen aber für eine ausführliche Beratung zur Verfügung,

Nachstehend finden Sie die im Artikel erwähnten Gesetze,
Verordnungen und Abkommen zum Download:

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Personalsuche

Personalsuche in Spanien –
mit rechtlicher Klarheit und kulturellem Feingefühl

Wer in Spanien erfolgreich Mitarbeiter gewinnen möchte, muss nicht nur die richtigen Kandidaten finden – sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und kulturelle Unterschiede respektieren. Denn der spanische Arbeitsmarkt folgt eigenen Regeln – formell, sozial und juristisch.

Gerade für international aufgestellte Unternehmen oder deutsche Arbeitgeber mit Niederlassung in Spanien stellt die Rekrutierung vor Ort eine besondere Herausforderung dar: Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Löhne, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen – all das unterscheidet sich oft deutlich vom deutschen System.

Was in Deutschland üblich ist, kann in Spanien unzulässig oder schlicht unverständlich sein.

Zudem erwarten viele Bewerber – insbesondere aus dem Ausland – eine transparente Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im spanischen Arbeitsrecht.

La Janda Legal SLP:
Rechtssichere Begleitung bei der Personalsuche in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit tiefem Verständnis für interkulturelle Arbeitsbeziehungen und rechtliche Strukturierung von Arbeitsverhältnissen begleiten wir Unternehmen und Arbeitgeber umfassend bei der Personalsuche in Spanien – ob im Rahmen einer Expansion, Firmengründung oder internationalen Projektstruktur.

Unser Service rund um Personalgewinnung und Arbeitsrecht in Spanien:

  • Beratung zur rechtskonformen Personalsuche: lokale Besonderheiten, Stellenanzeigen, Auswahlprozesse
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, inkl. Boni, Zielvereinbarungen, Probezeiten und Kündigungsklauseln
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung (alta en la Seguridad Social, cotización etc.)
  • Aufklärung ausländischer Bewerber über das spanische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (z. B. bei Relocation)
  • Begleitung bei der Einstellung von EU- und Drittstaatenangehörigen (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis)
  • Lohnbuchhaltung (nóminas), Meldungen und Beiträge
  • Beratung bei Entsendungen oder hybriden Arbeitsmodellen (z. B. Remote-Arbeit aus Spanien)
  • Arbeitgeber-Compliance und Datenschutz im Personalbereich

Gutes Personal findet man nicht nur mit einem guten Angebot – sondern mit Klarheit, Struktur und Vertrauen.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite gelingt die Personalsuche nicht nur rechtssicher – sondern auch professionell und kulturell sensibel. Wir sprechen die Sprache Ihrer Bewerber – juristisch wie menschlich.

Selbständigkeit Existenzgründung

Selbständig in Spanien –
gut gestartet ist halb gewonnen

Der Schritt in die Selbständigkeit in Spanien bietet viele Chancen – ob als Freiberufler, Dienstleister, Handwerker oder digitaler Nomade. Doch der Weg dorthin ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint: Denn wer in Spanien unternehmerisch tätig sein will, muss von Anfang an rechtlich und steuerlich alles richtig machen – sonst drohen Nachzahlungen, Strafen oder spätere Hürden beim Wachstum.

Die ersten Wochen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg

Bereits vor dem ersten Auftrag oder der ersten Rechnung müssen wichtige Weichen gestellt werden:

  • Anmeldung als autónomo beim spanischen Finanzamt (AEAT)
  • Eintragung in das spanische Sozialversicherungssystem (Seguridad Social)
  • Auswahl der richtigen Besteuerungsform und Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE-Code)
  • Klärung von Umsatzsteuerpflicht (IVA) und ggf. Sonderregelungen
  • Eröffnung eines Geschäftskontos und korrekte Rechnungsstellung
  • Gegebenenfalls internationale Steuerabstimmung, z. B. mit Deutschland

Ein kleiner Fehler am Anfang kann zu hohen Nachforderungen, Sperren im System oder Rückfragen der Behörden führen – ganz zu schweigen von unnötigem bürokratischem Stress.

La Janda Legal SLP:
Wir bringen Ihre Selbständigkeit sicher auf Kurs

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit Fokus auf internationale Mandate begleiten wir Gründer und Selbständige von Anfang an – rechtssicher, steuerlich fundiert und praxisnah.

Unser Leistungsangebot für Selbständige in Spanien:

  • Gründungsberatung & Strukturierung: Welche Rechtsform passt zu Ihnen – autónomo oder SL?
  • Anmeldung beim Finanzamt und bei der Seguridad Social – vollständig und fehlerfrei
  • Steuerliche Registrierung (inkl. IAE, VAT-Nummer, Formular 036/037)
  • Beratung zu Rechnungsstellung, IVA, Retenciones und Buchhaltungspflichten
  • Laufende steuerliche Betreuung: Quartalsmeldungen (Mod. 130, 303), Jahresabschlüsse, Einkommensteuer
  • Buchhaltung und Lohnabrechnung, auch mit Personal (nóminas, seguridad social, contratos)
  • Vertretung gegenüber spanischen Finanz- und Sozialbehörden

Selbständig sein heißt: frei entscheiden – aber nicht planlos starten.

Mit La Janda Legal SLP an Ihrer Seite haben Sie von Beginn an einen erfahrenen Partner, der die Spielregeln kennt – und Ihnen den Rücken freihält. Wir kümmern uns um Bürokratie, Steuern und Vorschriften – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Business.

Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
reibungslos ankommen mit La Janda Legal SLP

Ein beruflicher Wechsel nach Spanien ist für Führungskräfte oft mehr als nur ein Karriereschritt – er ist auch ein bedeutender Einschnitt im privaten Leben. Neue Sprache, neues Rechtssystem, neue Strukturen. Und während das Unternehmen schon den Starttermin kennt, ist im Hintergrund noch vieles offen: Aufenthaltsgenehmigung, Steuern, Schule, Wohnort, Anmeldung, Verträge, Versicherung, Bankkonto und vieles mehr.

Relocation ist kein Umzug – es ist ein gesamter Lebensneustart

Gerade für international versetzte Fach- und Führungskräfte und ihre Familien birgt der Wechsel nach Spanien organisatorische, rechtliche und kulturelle Hürden:

  • Beantragung von NIE-Nummer, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung
  • Steuerliche Registrierung und Prüfung von Doppelbesteuerungsrisiken
  • Anmietung oder Kauf einer Immobilie inklusive Vertragsprüfung
  • Schul- und Kita-Anmeldung der Kinder
  • Familienrechtliche Fragen (z. B. Eheverträge, Sorgerechtsregelungen)
  • Verträge mit Versorgern, Banken und Versicherungen
  • Integration von mitreisenden Familienangehörigen

Ohne professionelle Begleitung entstehen schnell unnötige Verzögerungen, Missverständnisse mit Behörden oder Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen – rechtlich, steuerlich und emotional.

La Janda Legal SLP:
Ihr Partner für einen professionellen Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Relocation-Beratung für Führungskräfte und internationale Familien verstehen wir die Herausforderungen – und haben die Lösungen.

Unser Relocation-Service auf einen Blick:

  • Persönliche Beratung zu Einreise, Aufenthalt und Steuerpflicht
  • Komplette Begleitung bei Behördenwegen (NIE, Empadronamiento, Seguridad Social)
  • Juristische Absicherung bei Miet- oder Kaufverträgen
  • Steuerliche Strukturierung bei internationalen Einkünften und Vermögen
  • Beratung zu Kindergarten-, Schul- und Versicherungswahl
  • Unterstützung bei der Integration der Familie und Alltagsorganisation
  • Ansprechpartner auf Deutsch, Spanisch und Englisch

Wir sorgen dafür, dass Sie in Spanien nicht nur ankommen – sondern wirklich starten können.

Ob alleinreisende Führungskraft oder Familie mit Schulkindern – mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen, mehrsprachigen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur Recht und Steuern versteht, sondern auch Menschen, Kulturen und Übergänge.

Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
  • Unternehmensfinanzierungen für Start-ups und Expansionsprojekte
  • Leasing- und Investitionskredite für gewerbliche Anschaffungen
  • Förderprogramme und Subventionen, insbesondere in strukturschwachen Regionen
  • Cross-border-Finanzierungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland oder anderen EU-Staaten

Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
  • Unterstützung bei Immobilienfinanzierungen, inkl. Grundbuchprüfung, NIE, Notarterminen
  • Beratung bei internationalen Finanzierungen mit Bezug zu Deutschland
  • Kommunikation mit Banken auf Spanisch oder Deutsch – wir sprechen Ihre Sprache

Erfolgreiche Finanzierung beginnt nicht bei der Bank – sondern mit der richtigen Vorbereitung.

Mit La Janda Legal SLP haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der wirtschaftliches Verständnis, steuerliche Kompetenz und rechtliche Sicherheit in einem bietet – für Ihre Finanzierung in Spanien.

Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

Ob klassische S.L. (Sociedad Limitada), die spanische Variante der GmbH, eine agile Einzelunternehmung (autónomo) oder eine S.A. (Sociedad Anónima) für größere Kapitalprojekte – jede Rechtsform bringt eigene Anforderungen, Haftungsfragen und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Schon in der Gründungsphase werden entscheidende Weichen gestellt:

  • Wie hoch sollte das Stammkapital sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung – und wie wird diese vergütet?
  • Wie kann die Struktur international ausgerichtet oder mit deutschen Gesellschaften verknüpft werden?
  • Wie vermeidet man steuerliche Fallstricke zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Gründer und Unternehmen bei jedem Schritt – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Ob Start-up, Unternehmensnachfolge, Holdingstruktur oder Expansion: Wir denken nicht nur an heute, sondern an morgen.

Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
  • Erstellung von Satzung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsstruktur
  • Steuerliche Optimierung unter Einbeziehung des DBA Deutschland–Spanien
  • Betreuung bei der Eröffnung von Geschäftskonten und Anmeldung bei Behörden
  • Laufende steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Fachkenntnis – für eine stabile und skalierbare Unternehmensbasis in Spanien.

La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei begleiten wir Sie mit juristischer und steuerlicher Fachkompetenz auf dem Weg in Ihr neues Leben. Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten bietet Ihnen:

  • Individuelle Auswanderungsberatung (privat & beruflich)
  • Analyse Ihrer Steuerpflicht in Deutschland und Spanien (inkl. DBA)
  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
  • Beratung zu Sozialversicherung, Renten & Krankenversicherung
  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.