Mit dem Decreto-ley 1/2019 vom 9. April 2019 hat Andalusien erhebliche weitere Vergünstigungen bei der Erbschaft- und der Schenkungsteuer eingeführt.

Durch das Gesetz werden die zentralstaatlichen Steuerregelungen geändert und eine Steuerermäßigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 99% für die Steuerklassen I und II eingeführt. Die Vergünstigung erfolgt als Abzug von der Steuerlast. Der erst im Jahr 2018 eingeführte Freibetrag in den Steuerklasse I + II von bis zu einer Million Euro bleibt ebenfalls erhalten.

Zu den Steuerklassen I + II gehören Ehegatten, Abkömmlinge, Vorfahren und Adoptiveltern. Gleichgestellt sind zum Beispiel auch gleichgeschlechtliche Paare und Lebenspartnerschaften.

In Abhängigkeit vom Vorvermögen bleiben also Erwerbe von bis zu einer Million gänzlich steuerfrei. Bei Überschreiten dieses Betrages reduziert sich die Steuer auf 1% des Tarifbetrages.

Das Gesetz ist mit Veröffentlichung im Gesetzblatt am 11. April 2019 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Tag eingetretenen Todesfälle bzw. vorgenommenen Schenkungen.

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