Das „Berliner Testament“ – hier auch als Synonym für ein von Ehegatten gemeinschaftlich verfasstes Testament verwendet – kann sich zur Falle entwickeln, wenn die Erblasser über Vermögen in Spanien, zum Beispiel eine Immobilie, verfügen.

1. „Berliner Testament“ – was ist das eigentlich?

Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

2. Worin besteht das Problem?

Mit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) am 17. August 2015 wurde das Prinzip des Staatsangehörigkeitserbrechts teilweise aufgegeben, und statt dessen die Anwendung des Erbrechts des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts eingeführt.

Bis zu diesem Stichtag richtete sich auch bei im Ausland lebenden Deutschen das Erbrecht stets nach deren Staatsangehörigkeit, also nach deutschem Recht. Dies ist nun nur noch dann der Fall, wenn im Ausland lebende Deutsche in einem Testament eine ausdrückliche Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts treffen. Ohne eine solche Rechtswahl findet im Zweifel das Erbrecht des Landes Anwendung, wo die Verstorbenen ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Und genau hierin liegt das Problem: Nach spanischem Erbrecht ist ein gemeinsames Testament von Eheleuten – mit Ausnahme spezieller Regelungen in einigen Regionen – unwirksam. Dies kann auch zur Unwirksamkeit eines von einem deutschen Ehepaar errichteten gemeinschaftlichen Testament für Vermögenswerte in Spanien führen.

3. Beispiel

Ein deutsches Ehepaar errichtet nach dem 17. August 2015 ein gemeinschaftliches Testament, zum Beispiel ein so genanntes Berliner Testament, ohne darin eine Rechtswahl zu Gunsten deutschen Rechts zu treffen.

Sie haben dies nicht für erforderlich gehalten, sei es, dass sie die Regelungen der EuErbVO nicht kannten, oder weil sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten und deshalb von der Anwendung deutschen Rechts ausgingen.

Mit Eintritt in die Altersrente beschließt das Ehepaar, eine Immobilie in Spanien zu erwerben und sich mehrheitlich am Ort der Immobilie in Spanien aufzuhalten. Sie haben nun ihren Lebensmittelpunkt in Spanien.

Verstirbt einer der beiden, so soll der andere Ehegatte  nach dem im Testament festgelegten Willen des Paares auch den Anteil der Immobilie des Verstorbenen in Spanien erben.

Eben dies geschieht jedoch nicht. Wegen der Anwendung spanischen Erbrechts aufgrund der unterlassenen Rechtswahl ist das gemeinschaftliche Testament nicht anwendbar, weil nach spanischem Recht unwirksam.

Es kommt nun zur Anwendung der gesetzlichen Erbfolge nach spanischem Recht, wonach etwa vorhandene Kinder des Paares alleinige Erben des Verstorbenen werden. Bei Vorhandensein von Kindern erbt der Ehegatte lediglich den Nießbrauch am gesamten Nachlass.

4. Schlussfolgerung

Weil man bei Abfassung eines Testaments häufig nicht mit Sicherheit sagen kann, wie sich das eigene Leben entwickelt, sollte heutzutage jedes Testament auch eine Rechtswahl enthalten.

Wird die Anwendung deutschen Erbrechts gewählt, so ist auch ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten in Spanien wirksam. Auf diese Weise kann auch mittels eines Berliner Testaments die gewünschte Rechtsfolge erreicht werden.

5. Unser Rat

Haben Sie bereits ein Testament verfasst, lassen Sie einen Rechtsanwalt überprüfen, ob die von Ihnen gewünschte Rechtsfolge auch wirklich erreicht wird.

Sollten Sie noch kein Testament errichtet haben (Schätzungen gehen von einem Anteil von 50% der Bevölkerung aus, die kein Testament verfasst haben), so empfehlen wir Ihnen dringend, dies umgehend in Angriff zu nehmen. Nur mit einer geeigneten testamentarischen Regelung können Sie sicher sein, dass Ihr Nachlass in der von Ihnen gewünschten Form auch umgesetzt werden wird.

Aufgrund der Komplexität des Erbrechts, erst Recht bei grenzüberschreitenden Regelungen und der Notwendigkeit der Berücksichtigung des Erbrechts verschiedener Länder, sollten Sie unbedingt einen im internationalen Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuziehen.

Hinzu kommt, dass im Rahmen von erbrechtlichen Gestaltungen immer auch das sonstige Steuerrecht der beteiligten Länder berücksichtigt werden sollte. So gibt es in Spanien zum Beispiel eine Vermögenssteuer, die sich bei Konzentration von Vermögenswerten im Wege der Erbfolge erheblich auswirken kann.

Melden Sie sich gerne bei uns. Wir überprüfen vorhandene Testamente und helfen bei deren Überarbeitung oder der Errichtung neuer Testamente, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich,  und der Schweiz.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie haben Fragen in diesem Zusammenhang?

Rechtsanwalt Gerald Freund berät Sie gerne zu Themen rund um Doppelbesteuerung und grenzüberschreitenden Aktivitäten.

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Personalsuche in Spanien –
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Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit Fokus auf internationale Mandate begleiten wir Gründer und Selbständige von Anfang an – rechtssicher, steuerlich fundiert und praxisnah.

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  • Gründungsberatung & Strukturierung: Welche Rechtsform passt zu Ihnen – autónomo oder SL?
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Relocation-Service

Relocation nach Spanien –
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Finanzierung

Finanzierungen in Spanien – mit Strategie zum Erfolg

Ob für den Immobilienkauf, ein Unternehmensvorhaben oder den Neustart im Ausland – wer in Spanien finanzieren will, steht vor vielen Fragen und Anforderungen. Denn spanische Banken prüfen genau: Wer Finanzierung sagt, muss auch solide Planung, transparente Unterlagen und rechtssichere Strukturen liefern.

Finanzierung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Prozess

Spanien bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen:

  • Hypothekendarlehen für Immobilienkäufe (auch für Nichtresidenten)
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Doch ganz gleich, um welche Form der Finanzierung es geht: Entscheidend ist die Qualität der Vorbereitung. Denn wer seine wirtschaftliche Situation nicht klar darstellt, riskiert Ablehnungen oder schlechtere Konditionen.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für rechtssichere und bankfähige Finanzierungsstrategien

Als deutsch-spanische Anwalts- und Steuerkanzlei mit umfassender Erfahrung im Finanzierungsumfeld wissen wir, worauf es ankommt – und wie Banken denken. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Unser Service im Überblick:

  • Rechtliche und steuerliche Strukturberatung im Vorfeld der Finanzierung
  • Aufbereitung bankfähiger Unterlagen (Vermögensstatus, Einkommen, Steuererklärungen)
  • Prüfung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen und Darlehensverträgen
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Erfolgreich gründen in Spanien –
mit juristischer und steuerlicher Weitsicht

Spanien bietet nicht nur Sonne, Meer und Lebensqualität – sondern auch attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, Selbstständige und Investoren. Doch der Schritt in den spanischen Markt will gut vorbereitet sein. Denn: Eine Firmengründung ist weit mehr als das Ausfüllen eines Formulars.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend

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Eine Gründung ohne klare steuerliche und rechtliche Struktur ist wie ein Haus ohne Fundament.

La Janda Legal: Ihr Partner für sichere Strukturen und nachhaltigen Erfolg

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Unser Service im Überblick:

  • Beratung zur passenden Rechtsformwahl (S.L., S.A., autónomo, Holding)
  • Gründungsabwicklung inkl. N.I.E., Steuernummer (NIF), Notar und Handelsregister
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La Janda Legal SLP ist Ihre Kanzlei für internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung in Spanien – mit deutschsprachigem Team, Standorten in Andalusien, Berlin und Málaga TechPark und Mandanten aus ganz Europa.

Auswandern nach Spanien – gut beraten von Anfang an

Der Traum vom Leben unter südlicher Sonne zieht jedes Jahr viele Menschen nach Spanien. Doch wer die Auswanderung ernsthaft in Angriff nimmt, merkt schnell: Es geht um weit mehr als Tapas, Strand und Siesta. Eine Auswanderung ist ein tiefgreifender Schritt, der alle Lebensbereiche berührt – von der Steuerpflicht über das Arbeitsverhältnis, die Altersvorsorge, Familienangelegenheiten und die Schulwahl bis hin zur Wahl des geeigneten Wohnorts und dem Erwerb einer Immobilie.

Komplexität erkennen – Risiken vermeiden

Ob als Berufstätiger, Selbstständiger, Rentner oder Investor – wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sieht sich mit einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen konfrontiert:

  • In welchem Land besteht künftig Steuerpflicht – und für welche Einkünfte?
  • Wie wirkt sich die Auswanderung auf das deutsche Rentensystem aus?
  • Welche arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften gelten in Spanien?
  • Was ist beim Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie zu beachten?
  • Welche Schulform eignet sich für die Kinder – und in welcher Sprache?
  • Wie schützt man sich vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Fallstricken?

Diese und viele weitere Fragen lassen sich nicht isoliert beantworten – denn sie sind miteinander verflochten. Eine steuerliche Entscheidung kann familienrechtliche Folgen haben. Die Wahl des Wohnortes kann über die Steuerklasse oder die Zuständigkeit von Behörden entscheiden. Und wer sich nicht rechtzeitig absichert, riskiert im schlimmsten Fall steuerliche Doppelbelastung, hohe Bußgelder oder rechtliche Nachteile bei Erbschaft und Vermögensstruktur.

La Janda Legal SLP: Ihr Partner für einen sicheren Neustart in Spanien

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  • Begleitung bei Immobilienkauf oder -miete
  • Gründung und Strukturierung von Unternehmen oder Selbstständigkeit
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  • Familienrechtliche Gestaltung (z. B. bei Sorgerecht, Eheverträgen)
  • Erbschafts- und Vermögensplanung
  • Vermeidung von Rechts- und Steuerkonflikten mit deutschen Behörden

Ob Sie dauerhaft auswandern oder zwischen beiden Ländern pendeln wollen: Wir entwickeln für Sie eine tragfähige Strategie, die rechtlich sicher und steuerlich optimiert ist – individuell, diskret und vorausschauend.

Auswandern ist mehr als ein Umzug – es ist ein Lebensprojekt. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung, damit Ihr Neustart in Spanien gelingt.