VERLÄNGERT! NUN AUCH IM JAHR 2022 SPAREN!

Mit Wirkung ab dem 28. April 2021 hat  Andalusien die Grunderwerbsteuer für Immobilien aus zweiter Hand auf einheitlich 7 Prozent reduziert. Je nach Preislage der Immobilie sparen Käufer also mindestens 1 und bis zu 3 Prozent.

Bisher betrug die Grunderwerbsteuer (ITP – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) bei Immobilien mit einem Wert bis 400.000 Euro 8 Prozent. Beim Kauf einer Immobilie mit einem Wert größer 400.000 Euro bis 700.000 Euro wurden für die Beträge über 400.000 Euro 9 Prozent fällig, ab 700.000 Euro sogar 10%.

Mit “Ley 5/2021, de 20 octubre, de Tributos Cedidos de la Comunidad Autónoma de Andalucía” wurde die ursprünglich bis 31. Dezember 2021 befristete Absenkung nunmehr bis Ende des Jahres 2022 verlängert.

Beispiele:
Sie kaufen eine Immobilie zum Kaufpreis von 600.000 Euro. Bisher zahlten Sie 400.000 Euro * 8% + 200.000 Euro * 9% = 50.000 Euro. Durch die Ermäßigung und die Anwendung des ein
heitlichen Steuersatzes von 7% zahlen Sie jetzt “nur” 42.000 Euro. Sie sparen also 8.000 Euro. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro sparen Käufer immerhin auch noch 2.000 Euro.

Käufer hochpreisiger Immobilien profitieren am meisten, aber auch für Investitionen in Immobilien des gängigen Marktsegments zwischen 200.000 und 500.000 Euro lohnt es sich, über eine baldige Investition nachzudenken.

Übrigens:
Die sogenannte Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados (AJD)) wird ebenfalls weiterhin reduziert, von 1,5 Prozent auf 1,2 Prozent.

Planen Sie den Kauf einer Immobilie in Andalusien, so sollten Sie bald tun. Niemand weiß, wie lange diese Absenkung Bestand haben wird. Sie sparen viel Geld.

Rechtsgrundlage:

Ley 5/2021, de 20 octubre, de Tributos Cedidos
de la Comunidad Autónoma de Andalucía

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