La Janda Legal S.L.P.

NACHLASSPLANUNG

La Janda Legal S.L.P.

Nachlass-
planung

Das Erbrecht ist ein weiteres wichtiges Thema, mit dem Sie sich nicht nur als Eigentümer einer Immobilie in Spanien ebenfalls intensiv auseinandersetzen sollten. Die Europäische Erbrechtsverordnung hat hier mit Inkrafttreten im August 2015 erhebliche Veränderungen bewirkt.

Die La Janda Legal S.L.P. und Rechtsanwalt Freund beraten Sie gerne in allen Fragen des Erbrechts und der vorweggenommenen Rechtsnachfolge gerade auch im Zusammenhang mit Immobilien in Spanien sowie der Regelung Ihres Nachlasses bei deutsch-spanischen Rechtsbeziehungen.

Testament

Warum benötige ich ein Testament?

Weil einfach jeder seinen Nachlass regeln sollte, schon um für die Hinterbliebenen Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen,. aber auch, um wirklich die Rechtsfolgen eintreten zu lassen, die sich der Regelnde vorstellt. Meist ist hierfür ein Testament das richtige Instrument.

Dies gilt umso mehr, wenn Sie sich als Resident mehrheitlich in Spanien aufhalten oder dort über nennenswertes Vermögen, insbesondere über Immobilien verfügen.

Welches Recht gilt denn für mich? 

Die Frage, welches Erbrechtsstatut, also zum Beispiel deutsches oder spanisches Erbrecht, im konkreten Fall zur Anwendung kommt, ist gar nicht einfach zu beantworten. Dabei hat die im August 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung entscheidende Änderungen gebracht und eröffnet gänzlich neue Möglichkeiten, deren Auswirkungen auf Ihre Situation geprüft werden sollten.

Wichtig ist: Durch die Europäische Erbrechtsverordnung besteht nun für in Spanien lebende Residenten, die Möglichkeit der Rechtswahl. Sie können sich also entscheiden, ob in Ihrem Fall deutsches oder spanisches Erbrecht zur Anwendung kommen soll. Diese Wahl sollten Sie – nach eingehender Beratung – durch ausdrückliche Rechtswahl in einem Testament treffen, denn deutsches und spanisches Erbrecht unterscheiden sich teilweise erheblich.

Benötige ich auch in Spanien ein Testament?

Auch wenn Sie Ihren Nachlass in Deutschland zum Beispiel mit einem Testament bereits geregelt haben, kann diese Frage eindeutig mit JA beantwortet werden, sofern Sie in Spanien über Vermögenswerte, insbesondere Immobilien oder Bankkonten, verfügen.

Neben der Beurkundung eines notariellen Testaments ist darauf zu achten, dass das Vorhandensein und die gleichzeitige Gültigkeit des spanischen Testaments in einem etwaig existierenden deutschen Testament vermerkt wird. Dies kann auch mittels eines ergänzenden Zusatzes nachträglich erfolgen.

Das Vermerken des spanischen Testaments in einer deutschen notariellen Erbverfügung vermeidet etwaige Konkurrenzen. Das spanische Testament bildet sodann ein Vermächtnis in dem Verhältnis zudem im Heimatland niedergelegten letzten Willen und besteht ergänzend hierzu, da es sich allein auf spanische Vermögenswerte bezieht und auch nur in dem spanischen Rechtsraum Wirksamkeit entfaltet, was wiederum in der spanischen Verfügung anzugeben ist.

 

Ihre Experten im Erbrecht

Gerald Freund

Rechtsanwalt &
abogado inscrito

Ihre Nachricht

Bitte beachten Sie, dass die mit diesem Formular übermittelten Informationen unverschlüsselt übertragen werden und somit von vielen Personen gelesen werden können. Senden Sie uns daher auf diesem Weg möglichst keine vertraulichen Informationen, sondern bitten Sie um einen Rückruf. Wir zeigen Ihnen dann einen Weg, uns Ihre Informationen vertraulich zukommen zu lassen.

Schreiben Sie uns

Spezial-Kanzlei für Immobilienrecht, Vermögensnachfolge, Erbrecht und Steuerangelegenheiten

Enjoy the difference

Bewerten Sie uns bei

GOOGLE

ANWALT.DE

Besucherbüros:

c/ Enólogos, 10
(esquina c/ Chiclana)
11140 Conil de la Frontera

Edificio Galia, planta 5
Avenida de Eduardo Dato 69
41005 Sevilla

Sitz + Postanschrift:

c/ Emilia Pardo Bazán, 9
11140 Conil de la Frontera
Cádiz, España

 

+34 856 145 507
+34 644 082 050
info@lajanda.legal

Wir sind Mitglied bei

ASESORLEX

Asociación profesional
de asesorias de PYMES

© 2018 - 2024 La Janda Legal SLP