La Janda Legal S.L.P.

WARUM ZU UNS?

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Warum zu uns?

Lieber zum Fachmann   

In Deutschland schützte früher das Rechtsberatungsgesetz und seit dem 1. Juli 2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz den Markt vor unqualifizierten Anbietern, indem es den Dienstleistungssektor “Rechtsberatung” reguliert und – mit wenigen Ausnahmen – allein den Rechtsanwälten gestattet.  

Ebenso in Spanien. Auch hier ist die außergerichtliche Rechtsberatung – mit Ausnahmen für den Bereich des Sozial- und Arbeitsrecht –  eigentlich den Rechtsanwälten vorbehalten; vgl. hierzu Artikel 9 des Gesetzes über die Anwaltschaft (Estatuto General de la Abogacia – Decréto Real 2090/1982 vom 24.07.1982). 

Dennoch findet sich in Spanien eine Vielzahl von Anbietern von Rechtsdienstleistungen, die sich teilweise ohne jede einschlägige und vor allem nachprüfbare Qualifikation namentlich im Internet an deutschsprachige Beratungsinteressenten wenden. Häufig werden von Anwälten verfasste Beiträge für die eigene Internetseite “adaptiert” und zum Nachweis vermeintlich eigener Sachkunde veröffentlicht, oder es wird mit dem Hinweis auf kooperierende Anwälte und Steuerberater geworben. Mit sehr niedrigen Honoraren wird versucht, eigene Klienten anzuwerben. Selbst wenn tatsächlich Anwälte und Steuerberater involviert werden, verfügen diese häufig nicht über Kenntnisse auch des deutschen Erb- und Steuerrechts – für eine umfassende Beratung jedoch unverzichtbar.

Das Anbieten solcher Rechtsdienstleistungen insbesondere rund um die Themen Immobilienerwerb und Erbrecht an Interessierte mit Wohnsitz in Deutschland ist sowohl nach spanischem Recht, aber auch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz unzulässig. Allein durch Wahl oder Angabe eines Bürostandortes in Spanien kann die Regulierung durch das deutsche Recht nicht umgegangen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2006 (Az. I ZR 7/04) noch unter Geltung des Rechtsberatungsgesetzes entschieden.

Insbesondere sollten Sie aber bedenken, dass angesichts oft erheblicher Investitionen in Immobilien in Spanien oder aber auch angesichts der Bedeutung korrekter Nachlasstransaktionen sowohl in zivil-, als auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht, ein Berater ohne nachgewiesene Qualifikation kaum die richtige Wahl sein dürfte. Bei einer Falschberatung werden Sie bei solchen Anbietern regelmäßig nicht auf eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung hoffen können. 

Darum besser zum Rechtsanwalt

Die klare Empfehlung kann daher nur lauten, sich gerade auch in Spanien durch einen zugelassenen Rechtsanwalt mit nachgewiesener Qualifikation beraten und vertreten zu lassen.

Hier bekommen Sie nicht nur qualifizierten Rat, sondern sind auch für den Fall einer Falschberatung abgesichert. Ebenso wie Anwälte in Deutschland verfügen auch die in Spanien zugelassenen Rechtsanwälte über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die La Janda Legal S.L.P. ist mit einer Versicherungssumme von 2.000.000 Euro / Jahr mehr als ausreichend versichert, damit Sie im Schadenfall vollständig abgesichert sind.

Und warum sollten Sie nun zu uns kommen? 

Rechtsanwalt Gerald Freund ist als Europäischer Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer Sevilla ordnungsgemäß registriert und daher befugt, Sie anwaltlich zu beraten und zu vertreten.

Durch unsere umfangreichen Kenntnisse auch des deutschen Erb- und Steuerrechts sind wir in der Lage, Sie umfassend und das Recht beider Länder berücksichtigend zu beraten. Ein großer Unterschied zu anderen Mitbewerbern.

Von anderen Anwaltskanzleien unterscheiden wir uns aber auch durch unsere Maxime “Alles anders als alle anderen.” Lesen Sie hierzu mehr unter

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Alles anders als alle anderen.

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